5. April 2024
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11:14
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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wichtig ist zu beachten, dass auf das Pflegegeld die Eltern keinen Anspruch haben. Es handelt sich um einen eigenen Anspruch des pflegebedürftigen Kindes.
Anders als das Kindergeld dient es nicht der Entlastung der Eltern.
Vor diesem Hintergrund besteht kein Anspruch auf anteilige Auszahlung des Pflegeldes.
Dazu hat bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 21.12.2017 Az.: II - 1 UF 127/17 unfassende Ausführungen gemacht.
Es hat in diesem Zusammenhang auch einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch abgelehnt; immer mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Pflegegeld um einen eigenen Anspruch des Kindes handelt.
Im Rahmen einer Unterhaltsberechnung wird man dieses aber berücksichtigen müssen.
Ein direkter Anspruch besteht daher nicht; aber über die Unterhaltsfrage wird ein Ausgleich rechnerisch möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle