Pferd zurücknehmen,herrausgabe verweigert

31. Oktober 2008 01:31 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Guten Abend ,

folgender Sachverhalt. Ich habe extra zwei Schlachtfohlen aus Österreich hochtransportieren lassen, für mich eines und das andere sollte mir von zwei damen abgekauft werden.Sie sicherten mir für beide einen Platz zu.Nun klappte die Versorgung nicht, die pferde hungerten, ich bekam kein geld mehr , da das Pferd noch nicht bezahlt war.Und nun habe ich den kauf gekündigt bzw bin zurückgetreten. Und will nun mein Pferd und das andere was verkauft werden sollte zurückholen.
Das Grundstück haben die beiden Jugendlichen (18+19) von einem älteren herren der gleich nebenan wont zur verfügung gestellt bekommen.Aber die "koppel" da konnten sie sich einmal drehen auf der stelle.Gingen mehrmals durch den Zaun, es wurde kein zaun erneuert und sie verletzten sich. es ist auch nicht ihr grundstück.Nun will ich diePferde von dem verwilderten Hausgrundtsück abholen und wies sie daraufhin.Der Schlüssel für das am Zaun angebrachte Fahrradschloss ist bei den Mädels und sie verweigern mir den Zutritt zu meinen Pferden inkl. herrausgabe.
Nun brauche ich ihre Hilfe um diese dort spätestens am Sonntag zu befreien.Denn das ist Diebstahl!Und die pferde haben kein fressen mehr und hungern und verletzen sich immerweiter.Brauche sofort ihre Hilfe.Polizeilichehilfe ratsam?
Erbete schnellstmöglich hilfe.(PLZ1....)
31. Oktober 2008 | 07:48

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

da Ihnen der Zugang verweigert wird, dürfen Sie die Tiere soeinfach nicht da herausholen. Dieses würde Ihrerseits eine Straftat darstellen.

Sie müssen nun sogort bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Tiere abholen zu können. Dazu müssen Sie alle notwendigen Unterlagen mitnehmen und dann auch den Sachverhalt im Rahmen eidesstattlichen Versicherung glaubhaft machen.

Da hier Eile geboten ist, sollten Sie direkt beim Amtsgericht vorsprechen.


Daneben sollten Sie sich mit dem örtlichen Amtstierarzt in Verbindung setzen und diesem die Umstände schildern, so dass der Amtstierarzt dann eventuell die Tiere vorläufig sicherstellen kann. Dieser wird dann zur sofortigen Kontolle der Zustände verpflichtet sein und dann auch mit der von ihm eingeschalteten Polizie die Tiere abholen können.

Wenn Sie sich direkt an die Polizei wenden, weird diese vermutlich mit dem Hinweis, dass es sich vorrangig um eine zivilrechtliche Eigentumssache handelt, nicht tätig werden. Daher wäre es ratsam, den Amtstierarzt sofort einzuschalten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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