Pfandrecht Bank

3. Juli 2018 13:23 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


16:50
Hallo,

Ich hatte bei der Raiffeisenbank ein Girokonto. Dazu hat die Bank ein zweites Konto eröffnet, das als Kreditmöglichkeit mit einem Dispo von 6000€ diente. Diesen sollte ich in Raten mit 200€ monatlich zurück bezahlen.

Das Griokonto habe ich dann auf Grund zu hoher Kontoführungsgebühren gekündigt und ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet.

Nun zum eigentlichen Problem: Mein alter Arbeitgeber hat mir meinen Resturlaub auf das alte Konto ausgezahlt (Ich wusste nicht dass ich von denen noch was bekomme, weshalb ich die neue Bankverbindung nicht mitgeteilt habe). Die Bank bei der immernoch ein Saldo von über 4000€ auf dem zweiten Konto besteht hat diesen Geldeingang (obwohl er für ein anderes Konto bestimmt war) einfach mit dem Saldo verrechnet. Dieses Konto wurde zwar zwischenzeitlich gekündigt jedoch erst zum 30.08.18.

Darf die Bank einfach Sindbad Geld einbehalten? Ich habe keine Ahnung wie ich den Monat ohne dieses Geld überleben soll, da ich nur von meinem Arbeitgeber Bescheid bekommen habe dass dieses Geld überwiesen wurde und mit dem Geld gerechnet habe. Die Bank hat mir keinerlei Mitteilung über einen Geldeingang oder eine Verrechnung gegeben! Eine bodenlose Unverschämtheit!

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Grüße

T.H
3. Juli 2018 | 14:50

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Sehr geehrter Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Da es sich bei dem Soll-Saldo um eine Verbindlichkeit im Sinne des § 488 BGB handelt, könnte die Bank berechtigt sein, gegen diese mit dem Zahlungseingang im Sinne der §§ 387 ff. BGB aufzurechnen.

Bei den Geldbeträgen handelt es sich um Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, auch erscheint die Gegenforderung der Bank vollwirksam und fällig zu sein. Wichtig ist, wie die Rückzahlung des Dispo im Detail vereinbart worden ist. Wenn die Bank nach dieser Vereinbarung kein Recht zur Aufrechnung haben sollte, kann der Betrag verlangt werden, ansonsten dürfte die Forderung wegen § 389 BGB erloschen sein. Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich.

Aber auch, wenn die Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers herausverlangt werden kann, dürfte die rechtliche Klärung leider einige Monate dauern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juli 2018 | 16:34

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Wie schon gesagt wurde vereinbart, dass die 6000€ in monatlichen Raten von meinem Girokonto abgebucht und auf das andere Konto umgebucht werden. Die Zinsen wurden Quartalweise abgerechnet.

Als das Konto gewechselt wurde, sollte die Rate von diesem Konto eingezogen werden. Hierzu habe ich der Bank eine separate Einzugsermächtigung erteilt.

Es handelt sich bei dem Geldeingang ja um eine Art Lohn, darf dieser wirklich in vollem Umfang einbehalten werden? Das konnte ich aus Ihrer Antwort nicht heraus lesen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juli 2018 | 16:50

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Hier ist weiterhin zu prüfen, ob die Vereinbarung der Bank das Recht einräumt, höhere Einmalzahlungen auch von dritter Seite anzunehmen, was nach dem Gesetz in § 267 BGB ermöglicht. Auch liegt ja keine Pfändung vor, die ja einen Vollstreckungstitel voaussetzen würde, sondern eine Aufrechnung. Da es sich bei der Zahlung des Arbeitgebers um eine Leistung in Geld handelt, ist diese auch prüinzipiell möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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