Pfändung beim Arbeitgeber von Inkasso dienst

24. Februar 2009 18:16 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor rund 8J. hatte ich bei einer Autobank ein PKW geleast, welches mir nach ca 9Monaten, aufgrund der nicht Zahlung mehrerer Raten, entnommen bzw gepfändet wurde. Die Forderung wurde von der Autobank an ein Inkassodienst abgetreten iHv ca 8000€. Ich habe mit der ID eine Ratenvereinbarung damals getroffen und müßte bis jetzt ca 3000€ abbezahlt haben. Jedoch beläuft sich die Forderung nebst Kosten und Zinsen immer noch auf ca 8900€. Mittlerweile hat die ID bei meinem Arbeitgeber meinen Lohn gepfändet, Höhe 400€/mtl. Das Auto ist weg und ich werde diese auch nicht zurückbekommen, jedoch frage ich mich, wofür ich zahle?! Meine Frage ist, wie ich vorgehen kann, denn mittlerweile habe ich mich im Internet über ID´e erkundigt und nur negatives rausgefunden, dass die nur abzocken würden und so. Was kann ich unternehmen? Ich habe die angeschrieben, mit der Bitte, die Pfändung aufzuheben, nur haben die mir geantwortet, ich solle mich nach dem Motto nicht so anstellen, ich würe doch gut verdienen, ca 1200€/Mnt. Ich unterstütze jedoch jeden Monat finanziell meine Eltern, 1000€ für Hauskredit, da mein Vater arbeitslos ist und zahle auch andere Forderungen ab. Was kann ich denn machen??? Ich wäre sehr erleichtert, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, denn ich weiß echt nicht mehr weiter. Für Ihre Mühe danke ich im voraus.
MfG
24. Februar 2009 | 18:32

Antwort

von


(2498)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

Wenn die Gegenseite Ihren Lohn gepfändet hat, muss es also einen gerichtlichen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielles Schuldanerkenntnis) geben. Aus diesem Titel geht genau hervor, was Sie an Hauptforderung, Zinsen und Kosten geschuldet haben.

Der Gläubiger ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen eine prüfbare Abrechnung zu erteilen, aus der Sie genau die Verrechnung der bisherigen Zahlungen ersehen können.

Da die Gehaltspfändung nicht durch den Gläubiger bewirkt wird, sondern durch das Vollstreckungsgericht, können Sie davon ausgehen, dass noch Forderungen gegen Sie bestehen. Zudem müssen Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt bekommen haben.

Sie sollten daher, ggf. mit Hilfe eines Anwaltes unbedingt ein aktuelles Forderungskonto anfordern, genau prüfen und mit dem vom Gericht erlassenen Pfändungsbeschluss vergleichen.

Sofern sich Unrichtigkeiten ergeben, können Sie ggf. gegen die Pfändung und ggf auch sogar gegen den Titel vorgehen.

Solange jedoch die Pfändung besteht, muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil abführen.

Reine Bitten, die Pfändung aufzuheben, sind erfolglos, wie Sie ja schon gemerkt haben.

Sofern Sie weitergehende Unterstützung wünschen, stehe ich geren zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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