29. November 2018
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10:54
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Darf ich weiterhin mein Wohnmobil 7 Meter Länge quer über alle Flächen parken?"
Nein, davon ist nach Ihrer Schilderung nicht auszugehen.
Denn ansonsten würden Sie ja die erschafften 4 Parkplätze allein belegen, was möglicherweise auch Sinn und Zweck der Veränderung gewesen sein mag. Zudem wäre zu prüfen, ob dort nicht ohnehin ein Schild aufgestellt wurde, welches nur das Parken von PKW gestattet bzw. dieses aus der Anordnung der Parkplätze so ohne Weiteres ersichtlich ist.
Ansonsten dürfen Sie grundsätzlich überall dort parken, wo es nach § 12 StVO nicht verboten ist, also bei eingezeichneten Parkflächen dann, wenn Ihr Fahrzeug vollständig innerhalb der eingezeichneten Linien steht.
Frage 2:
"Was ist die Mindestbreite eines PKW Parkplatzes?"
Derzeit in Anlehnung an § 4 Garagenverordnung (GaVo) ca. 2,30 m, was allerdings nicht mehr den heute üblichen Anforderungen entsprechen dürfte.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
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