Panoramafreiheit Videospiele

5. September 2011 20:37 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich erstelle in meiner Freizeit (unentgeltlich und nicht-gewerblich) dreidimensionale Objekte (vor allem Gebäude) für Videospiele. Um einen möglichst hohen Realismus zu erreichen verwende ich für die Texturen selbsterstellte Fotos. Da diese von öffentlichen Straßen ohne Hilfsmittel (Leiter o.ä.) erstellt werden müsste in diesem Fall ja die s.g. Panoramafreiheit greifen.

Meine Frage ist jedoch ob diese "Freiheit" auch weiterhin gilt wenn das Foto bearbeitet und ggf. nur in Auszügen (z.B. lediglich ein Teil der Wand oder eine Tür) in Form von Texturen in einem Videospiel verwendet wird.

Ferner stellt sich mir die Frage ob dies auch weiterhin gilt, wenn das Foto geschützte Markennamen/Logos darstellt.

Konkret geht es unter anderem darum, Gebäude bekannter Firmen (mit Logo/Namen) in 3D nachzubilden und zu veröffentlichen (ohne Gegenleistung).
Falls dies zutrifft, ist es dann auch möglich diese Werke unter einer Creative Commons Lizenz zu stellen?

Ein weiterer Punkt sind bewegliche Sachen (also z.B. Autos). Vermute ich richtig, dass in diesem Fall auf jeden Fall eine Genehmigung durch den Eigentümer der Marke vorliegen muss?

Vielen Dank.
5. September 2011 | 22:15

Antwort

von


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10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ich möchte Ihre Fragen im Einzelnen wie folgt beantworten:

Die Freiheit gilt auch für Auszüge, jedoch müssen die Auszüge großflächig sein und kein einzelnes Werk beherrschend im Vordergrund sein. Wenn die Tür oder die Wand eine Malerei, Verzierung etc. aufweist, die es zu einem eigenen Werk macht, darf dies nur als Teil eines größeren Bildes verwendet werden, nicht als Auszug.

Geschützte Marken und Logos sind gefährlich, wenn die Spiele kommerziell verwertet werden. Sie sollten die entsprechenden Bildteile lieber löschen/verpixeln.

Beachten Sie bitte, dass die Panoramafreiheit nur für die Bilder gilt, nicht für die Form der Gebäude. Die kann ihrerseits urheberrechtlich geschützt sein, diese einfach so in 3D nachzubilden, wäre selbst ein Verstoß gegen Urheberrecht.

Bei den Autos sollten Sie sich ebenfalls eine Zustimmung der Markeninhaber geben lassen, wenn Sie die Bilder kommerziell verwerten wollen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 10. September 2011 | 16:28

Hallo,

vielen Dank für die Beantwortung.

>>Geschützte Marken und Logos sind gefährlich, wenn die Spiele kommerziell verwertet werden. Sie sollten die entsprechenden Bildteile lieber löschen/verpixeln.

Sie erwähnen nur die Vorgehensweise im Fall der kommerziellen Verwertung. Wie in meiner Frage genannt, stehe ich selbst in keiner Verbindung mit dem Spiel. Daher sollte es sich in diesem Fall doch um eine nicht-kommerzielle Verwertung handeln. Hier bitte ich Sie darauf einzugehen wie es in diesem Fall mit der Verwendung der Marken aussieht.

Ferner haben Sie leider den Creative Commons Aspekt unbeantwortet gelassen.

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. September 2011 | 17:25

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie können nur das unter einer Creative-Commons-Lizenz weiterlizenzieren, was Sie selbst rechtmäßig geschaffen haben. Wenn Sie etwas unter Verletzung fremder Urheber- und/oder Markenrechte geschaffen haben, können Sie dies nicht unter CC-Lizenz weiterlizenzieren.

Bei nicht-kommerzieller Verwendung ist vor allem das Urheberrecht zu beachten. Die meisten Logos und Marken sind als Werke anzusehen und genießen dementsprechend urheberrechtlichen Schutz.

Sie sollten diese daher auch in einem nicht-kommerziellen Umfeld verpixel/unkenntlich machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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