Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
In Unkenntnis des genauen Wortlautes der Restschuldvereinbarung mit der gegnerischen Bank ist eine abschließende Beurteilung Ihrer Situation nicht möglich.
Im Rahmen einer ersten Einschätzung Ihres Problems – mehr kann diese Plattform nicht bieten - sind die Vertrags- und Eigentumsverhältnisse am nunmehr total beschädigten Fahrzeug zu betrachten. Sie haben als Eigentümerin des Fahrzeugs den PKW an die Firma weiterveräußert. Durch den gerichtlichen Vergleich musste Ihnen Ihr Ex-Mann zunächst das Eigentum verschaffen. Hier müsste bei einer weiteren Prüfung festgestellt werden, ob er dazu verpflichtet war, dieses Eigentum lastenfrei, also bereits mit erfüllter Restschuld, zu übertragen. Wenn Sie aber das Eigentum inklusive der Pflicht zur Befriedigung der Restschuld erworben haben, sind Sie in den mit der Bank bestehenden Vertrag eingetreten. Ich gehe davon aus, dass sich der Fahrzeugbrief noch in Händen der Bank befunden hat. Insofern ist fraglich, ob Sie überhaupt Eigentümerin geworden sind!
Nun ist das Vertragsverhältnis zwischen der Firma und Ihnen zu untersuchen: Wurde die Restschuldvereinbarung von der Firma übernommen oder stehen Sie gegenüber der Bank weiter in der Pflicht? Dies entscheidet die Frage, wer letztlich ersatzpflichtig ist. Die Bank wird Sie ggf. danach fragen, was mit dem Verkaufserlös geschehen ist, denn auf diesen hätte sie – vorausgesetzt die Restschuld ist noch offen – einen Anspruch.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
..der genaue Wortlaut lautet Amtsgericht:
Der Antragsgegner(Ex-Mann) verpflichtet sich, der
Antragsstellerin das Eigentum am Fahrzeug BMW Z 3 zu verschaffen und
den Fahrzeugbrief an die Antragstellerin, die bereits im
Besitz dieses Fahrzeuges ist, herauszugeben
.
Die Übertragung erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung.
und nun ...........wer zahlt ?
Sehr geehrte Ratsuchende,
nach wie vor ungeklärt ist ja die Frage, ob die Restschuldvereinbarung noch besteht oder Ihr Ex-Mann bezahlt hat. Hiervon gehe ich nicht aus, da die Bank ja noch Ansprüche geltend macht - ansonsten wäre ja gar nichts mehr zu fordern.
Für die Beantwortung Ihrer Frage, wer nun bezahlen muss, ist entscheidend, ob die Firma die Restschuldvereinbarung mit der Bank von Ihnen übernommen hat. Sollten Sie noch Vertragspartnerin der Bank sein, werden Sie wohl leider bezahlen müssen!
Der Komplex rund um die Eigentumsübertragung des Fahrzeugs an Sie bedarf aber noch weiterer Beleuchtung, so dass ich Ihnen empfehle, einen Rechtsanwalt mit der Prpfung sämtlicher Dokumente zu beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt