12. Januar 2007
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23:18
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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Sie haben hier mehrere mögliche Vorgehensweise.
Sie können einerseits Anzeige bei der Polizei wegen den einschlägigen Datenschutzdelikten (Ausspähen von Daten, Datenmißbrauch etc.) erstatten. Dadurch wird jedoch nur die Strafverfolgung aktiv.
Einen Unterlassungs- oder Auskunfstanspruch müssen Sie zivilrechtlich geltend machen. Ihr Auskunftsersuchen ist grds. richtig, wichtig ist hier eine Frist zu setzen. Nach Ablauf der Frist ist ein gerichtliches Vorgehen erfolgversprechender.
Insgesamt dürfte, wenn die Software mangelhaft ist und dadurch Daten an den Urheber gelangen und nach Ihren Angaben das Verhalten rechtswidrig sein in Bezug auf Datenschutzaspekte und evtl. auch hinsichtlich strafrechtlicher Normen, die auch zivilrechtlich über §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB zu Ihren Gunsten wirken können.
Ich hoffe, Ihnen vorerst weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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