22. August 2024
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19:56
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs sind in § 357 BGB geregelt:
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
(3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.
Der Verkäufer hätte den Kaufpreis daher per Paypal zurückerstatten müssen, da nach Ihrer Schilderung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dieser Anspruch auf Rückerstattung besteht immer noch. Fordern Sie den Händler daher unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Rückzahlung des Kaufpreises via Paypal auf und schalten Sie bei fruchtlosem Fristablauf einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking