Online Schulungs Abo

29. Juli 2019 13:17 |
Preis: 49€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe mich auf einer Verkaufsschulung zu einem Abo hinreißen lassen, dass ich gern kündigen würde weil ich es mir nicht leisten kann.

Ich habe nie irgendwelche Vertragsunterlagen erhalten und weis nicht wie meine Rechte hierbei aussehen.
Ich merkte schnell das Abo kostet 49€ in der Woche und nicht im Monat. Als ich dort angerufen habe hieß es nur keine Sorgen, wenn du die Inhalte umsetzt bezahlt es sich von selbst ab.
Ich blieb hart und sagte das ich es dennoch loswerden möchte, da ich erst seit einem Jahr selbstständig bin und gern meine Kosten minimieren würde. Er bot mir an 9 Monate die Zahlung zu pausieren und die auf die restlichen Monaten auf zu teilen.
Es hieß danach könnte ich es mir bestimmt leisten.
Ich bin darauf eingegangen weil ich das Geld nötig hatte und alle fragen zur Vertragskonstellation abgewimmelt wurden.

Nun zahle ich wieder die Raten aber würde gern trotzdem diese hohen Kosten auflösen.
Und ich habe keinerlei Anhaltspunkte ob es jährlich kündbar ist, da ich keine Vertragsunterlagen habe sonst hätte ich mich selbst damit auseinandersetzen können.

Ich habe nur eine Bestätigungsmail bekommen ohne Vertragsunterlagen oder AGBs. Habe ich deshalb einen Widerrufs Joker oder komme ich irgendwie anders aus dem Vertrag?

Die Bestätigung Mail:

herzlichen Glückwunsch, dass Du Dich zu unserem Abonnement "Private Sales Club" angemeldet hast. In wenigen Tagen erhältst Du Deine erste Rechnung und Deine Zugangsdaten von uns.

Der Private Sales Club umfasst folgende Inhalte:

- Laufzeit: 4 Jahre
- 208 Video-Trainingseinheiten (1 Video pro Woche)
- 8 Online-Seminare ca. je 60 Minuten
- Verkäufer-Autosuggestionen (als Video, Audio und PDF)
- Elite Sales Boot Camp (nur noch über Private Sales Club buchbar)
- Teilnahme an drei weiteren Jürgen-Höller-Academy-Seminaren (Digitale Verkaufsmaschine, Rhetorik 1 und Lifing 1)

Bevor Du an einem Seminar teilnehmen kannst, möchten wir auch sicher gehen, dass Du mit den zur Verfügung gestellten Materialien (Lektionen, Videos usw.) gearbeitet hast.
Daher haben wir folgende Faustregel festgelegt: Der Besuch eines Seminares ist möglich, nachdem Du 52 Wochen mit dem Abonnement gearbeitet hast.

Natürlich wissen wir, dass einige unserer Kunden die Seminare gerne früher besuchen möchten. Auch dafür haben wir eine Möglichkeit geschaffen:

Solltest Du Dich für die jährliche- oder die Einmal-Zahlung entschieden haben, kannst Du sofort nachdem Du die Rechnung gezahlt hast am Seminar teilnehmen.
Wenn Du Dich für die wöchentliche Zahlung entschieden hast, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du zahlst jede Woche den Betrag ein und nimmst erst in einem Jahr an einem Seminar teil oder
2. Du leistest kurz vor dem Seminar eine „Vorauszahlung". Wir erstellen Dir eine Rechnung über den Restbetrag der Dir noch fehlt, um am Seminar teilnehmen zu können. Sobald Du diese Rechnung gezahlt hast, kannst Du am Seminar teilnehmen.

Wichtig: Bitte gebe uns mindestens 14 Tage vor Seminarbeginn Bescheid, wenn Du an einem Seminar teilnehmen möchtest. Nur so können wir Dir versichern, dass wir für diesen Termin noch Plätze frei haben.

Wenn Du Dich für die Einmalzahlung entschieden hast, erhältst Du von uns noch ein weiteres Seminar geschenkt. Bitte gib uns auch hier wieder Bescheid für welches Du Dich entschieden hast, damit wir alles Weitere in die Wege leiten können.
Du erhältst Anspruch auf dieses zusätzliche Gratis-Seminar, sobald die Einmalzahlung beglichen ist.

Einige von Euch haben bei Ihrer Private Sales Club-Buchung schon bekannt gegeben, welche wählbaren Seminare sie als Inhalt des Abonnements auswählen. Falls dies bei Dir auch so war, brauchen wir dann nur noch schnellstmöglich die Bekanntgabe des Termins um besser planen zu können.

Falls Du die beinhalteten Seminare bei Deiner Buchung noch nicht bekannt gegeben hast, bitten wir Dich ebenfalls dies schnellstmöglich an uns durch zu geben (auch mit Terminangabe).

Hierzu übersenden wir Dir im Anhang die Terminlisten für 2018, 2019 und 2020, sowie unseren Seminarkatalog.

Gerne beraten wir Dich, um die passenden Seminare zu finden, an denen Du teilnehmen kannst. Melde Dich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Nun wünschen wir Dir erst einmal viel Spaß und viel Erfolg beim Umsetzen der Seminarinhalte des Sales Boot Camps und freuen uns schon sehr Dich beim nächsten Seminar begrüßen zu dürfen .

Herzlichst Dein


Ich danke euch bereits im Voraus.
Hoffentlich kann mir jemand einen Ausweg aus dem Vertag zeigen.
29. Juli 2019 | 20:18

Antwort

von


(331)
Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: info@dietrich-legal.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Einen Widerruf können Sie hier leider nicht geltend machen, wenn Sie den Vertrag als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB geschlossen haben und eben nicht als Verbraucher. Ich gehe davon aus, da Sie eingangs erwähnt haben, dass Sie selbstständig sind. Aber auch als unerfahrener Unternehmer oder Kleinunternehmer gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht ausscheidet.

Um aus dem Vertrag heraus zu kommen, bliebe daher nur die Kündigung. Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart worden ist, richtet sich diese nach dem Gesetz. Bei einem Dienstvertrag greift dabei § 621 BGB.

Das Problem in Ihrem Fall ist jedoch, dass eine Laufzeit von 4 Jahren vereinbart worden ist und somit eine Kündigung vorab eigentlich nicht möglich ist. Gegenüber Verbrauchern darf die Erstlaufzeit eines Vertrages maximal 2 Jahre betragen, dies regelt § 309 Nr. 9a BGB. Für Unternehmer gilt diese Vorschrift zwar nicht, aber der Grundgedanke wird von der Rechtsprechung teils auch bei B2B Verträgen angewendet. So gibt es Gerichte, die eine solch lange Laufzeit für unzulässig halten, aber es ist immer der Einzelfall zu sehen. Daher kann man es zwar mit einer Kündigung wegen unzulässig langer Laufzeit versuchen, aber eine sichere Sache wäre dies leider nicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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