Nutzung Privatpkw bei der Arbeit für Hausbesuche

1. Februar 2025 07:41 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag.
Meine MFA traut sich nicht mit unserem Automatik Pkw Hausbesuche bei Patienten zu fahren und möchte ihren privaten PKW nutzen. Was muss ich beachten ? - km Geld? Was ist wenn sie einen Unfall hat, wer zahlt den Schaden dann?

Mit freundlichen Grüßen
1. Februar 2025 | 08:31

Antwort

von


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22459 Hamburg
Tel: 040-22862199-0
Web: https://www.ra-riemann.de/
E-Mail: info@ra-riemann.de
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Wenn Ihre Medizinische Fachangestellte (MFA) für Hausbesuche ihren privaten PKW nutzt, müssen Sie mehrere rechtliche und steuerliche Aspekte beachten:

1. Kilometergeld (Fahrtkostenersatz)
Erstattungspflicht: Sie sind als Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Nutzung des privaten PKW für dienstliche Fahrten zu erlauben oder zu vergüten. Falls Sie aber die Nutzung gestatten, sollte eine Vereinbarung zur Fahrtkostenerstattung getroffen werden.
Höhe der Erstattung: Steuerlich anerkannt ist eine Erstattung bis zu 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Falls Sie mehr zahlen, könnte dies als Arbeitslohn gewertet und steuerpflichtig sein.
Alternative: Dienstwagenpauschale: Alternativ kann eine pauschale Erstattung erfolgen, die von der Finanzverwaltung anerkannt wird.

2. Unfall und Haftung
Eigene Kfz-Versicherung der MFA: Schäden am Fahrzeug der MFA werden grundsätzlich über deren eigene Kfz-Versicherung reguliert. Das bedeutet:
Teilkasko zahlt für Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Hagel, Wildunfälle.
Vollkasko übernimmt auch selbstverschuldete Unfälle.
Haftpflicht deckt nur Schäden am Fahrzeug Dritter.
Regress der Versicherung: Falls die MFA häufig dienstliche Fahrten mit ihrem privaten PKW macht, könnte die Versicherung argumentieren, dass es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Dies könnte den Versicherungsschutz gefährden oder zu einer höheren Prämie führen.
Arbeitgeberhaftung (§ 670 BGB): Falls die MFA auf Ihren Wunsch hin ihr Auto dienstlich nutzt, könnten Sie verpflichtet sein, Schäden zu ersetzen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind – etwa die Selbstbeteiligung oder Höherstufung in der Kfz-Versicherung.
Dienstreisekaskoversicherung: Um Risiken zu minimieren, können Sie als Arbeitgeber eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen, die Schäden an privaten Fahrzeugen während dienstlicher Nutzung absichert.

3. Arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte
Vereinbarung notwendig: Sie sollten mit der MFA schriftlich regeln, ob und unter welchen Bedingungen sie ihren privaten PKW nutzen darf.
Unfall während der Arbeitszeit (Wegeunfall): Falls ein Unfall passiert, während die MFA Patienten besucht, kann die Berufsgenossenschaft für Personenschäden aufkommen (gesetzliche Unfallversicherung). Sachschäden (z. B. Fahrzeugschäden) übernimmt sie aber nicht.

Empfohlene Maßnahmen
Schriftliche Vereinbarung: Klären Sie schriftlich, dass die MFA den PKW freiwillig nutzt und Sie nur eine Kilometerpauschale zahlen.

Haftungsregelung: Vereinbaren Sie, ob und in welchem Umfang Sie bei Schäden am Fahrzeug Kosten übernehmen.

Versicherungscheck: Die MFA sollte mit ihrer Kfz-Versicherung klären, ob dienstliche Fahrten abgedeckt sind.

Alternativen prüfen: Falls sie sich unsicher fühlt, könnten Schulungen für Automatikfahrzeuge oder ein anderes Fahrzeug in Betracht gezogen werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)


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