Sehr geehrte(r) Fragender,
der der Rechnung zu Grunde liegende Wert ist von dem Notar aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben berechnet worden.
Dieser Wert wurde auch im Kaufvertrag angegeben, den hätten sie eigentlich auch dem Amtsgericht mitteilen müssen, da dieser scheinbar den wahren Wert der Kaufsache darstellt.
Dieses kann nunmehr zu Irritationen führen, denn der Notar erhält natürlich auch Abschriften vom Gericht zugesandt.
Wenn der Kaufpreis nunmehr geringer war als der Wert des Hauses, da Sie Darlehen mit übernommen haben, und der Notar wusste davon und hat trotzdem diese Summe angegeben, so ist die Rechnung richtig und hat auch Bestand. Anders ist es jedoch, wenn die Angaben bewusst unrichtig/niedrig gehalten wurden, um Kosten zu sparen. Dann hat der Notar natürlich ein Recht auf Nachberechnung, allerdings ist dann auch der Kaufvertrag abzuändern.
Ich denke jedoch, dass der Notar wusste, was er tat und wenn Sie ihm alles offen gesagt haben, haben Sie auch nichts zu befürchten.
Wenn Sie sich beruhigen wollen, so fragen sie doch beim Notar nach, damit es nicht auch jetzt mit der Abwicklung beim Amtsgericht und ggf. auch Finanzamt Schwierigkeiten aufgrund verschiedener Zahlen gibt.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
der der Rechnung zu Grunde liegende Wert ist von dem Notar aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben berechnet worden.
Dieser Wert wurde auch im Kaufvertrag angegeben, den hätten sie eigentlich auch dem Amtsgericht mitteilen müssen, da dieser scheinbar den wahren Wert der Kaufsache darstellt.
Dieses kann nunmehr zu Irritationen führen, denn der Notar erhält natürlich auch Abschriften vom Gericht zugesandt.
Wenn der Kaufpreis nunmehr geringer war als der Wert des Hauses, da Sie Darlehen mit übernommen haben, und der Notar wusste davon und hat trotzdem diese Summe angegeben, so ist die Rechnung richtig und hat auch Bestand. Anders ist es jedoch, wenn die Angaben bewusst unrichtig/niedrig gehalten wurden, um Kosten zu sparen. Dann hat der Notar natürlich ein Recht auf Nachberechnung, allerdings ist dann auch der Kaufvertrag abzuändern.
Ich denke jedoch, dass der Notar wusste, was er tat und wenn Sie ihm alles offen gesagt haben, haben Sie auch nichts zu befürchten.
Wenn Sie sich beruhigen wollen, so fragen sie doch beim Notar nach, damit es nicht auch jetzt mit der Abwicklung beim Amtsgericht und ggf. auch Finanzamt Schwierigkeiten aufgrund verschiedener Zahlen gibt.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter