9. März 2016
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15:54
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Frage 1:
"Durften diese Beamten es so machen und kann ich sie Anzeigen?"
Nicht direkt.
Polizisten dürfen derartige Tests überhaupt nur machen, wenn sie Anhaltspunkte haben, dass jemand Alkohol oder Drogen konsumiert hat.
Damit stellt sich zunächst die Frage, was denn der Drogenschnell- und Alkoholtest ergeben hat.
Man kann natürlich auch aus kriminalistischer Erfahrung den Verdacht äußern und zu einer Maßnahme nach § 81 a StPO greifen. Hier wird man sich aber fragen lassen müssen, wo genau die Abgrenzung zur Willlkür zu zeihen ist.
Auch kann man bei Vorliegen des Verdachts, Sie an der Weiterfahrt hindern, um größeren Schaden durch eine mögliche Alkohol- oder Drogenfahrt von der Allgemeinheit zu nehmen. Wenn aber die Schnelltests kein Ergebnis lieferten, sehe ich hier Probleme in der Rechtfertigung der Maßnahme.
Nach Ihrer Schilderung spricht einiges dafür, dass die Maßnahmen nicht zu Recht erfolgt sind.
Frage 2:
"Wie hoch ist meine Erfolgschancen bei einer Anzeige gegen die Polizisten?"
Dazu muss zunächst einmal der Einsatzbericht des Einsatzes ausgewertet werden.
Beauftragen Sie dazu eine auf Verwaltungs- und Strafrecht spezialisierte Kanzlei vor Ort.
Erst danach kann etwas zu den Erfolgschancen einer Klage gesagt werden.
Frage 3:
" Wenn ich sie Anzeigen sollte wie müsste ich vorgehen und wie finde ich ihre Namen heraus?"
Am besten lassen Sie sich anwaltlich vor Ort vertreten, da Sie so am effektivsten Ihren Anspruch durchsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork