9. August 2015
|
18:30
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.
1.
Selbstverständlich können Sie der Deutschen Bundesbahn mitteilen, daß der ehemalige Lebensgefährte Ihrer Mutter nichts mehr am Haus tue und keinen Beitrag zu den Wasser- und Heizungskosten leiste.
Allerdings werden Sie damit rein gar nichts erreichen, weil diese privatrechtliche Angelegenheit niemanden bei der Deutschen Bahn interessiert und zu interessieren hat. Mit anderen Worten: Weil der Betreffende nichts am Haus tut, wird es kein Disziplinarverfahren geben und Ihr Schreiben wandert in den Papierkorb.
Eine derartige Meldund bei der Deutschen Bahn wäre also reine Zeit- und Portoverschwendung.
2.
Sie müssen zunächst klären, welche Rechtsverhältnisse hier vorliegen und wozu der ehemalige Lebensgefährte grundsätzlich verpflichtet ist.
Wenn das geklärt ist, können Sie prüfen, ob und welche Rechtsansprüche Sie gegen den ehemaligen Freund Ihrer Mutter haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt