9. Dezember 2005
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19:59
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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zunächst kommt es darauf an, welche Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart sind. Nur die dort aufgeführten Kosten können überhaupt umgelegt werden.
Sie müssten nun also prüfen, was dazu überhaupt im Vertrag dazu geregelt ist; grundsätzlich könnten die Versicherungen aber umgelegt werden.
Die Nebenkosten müssen dann auch für das Kalenderjahr abgerechnet werden, solange der Mieter auch in diesem Jahr dort gewohnt hat.
An der Nebenkostenabrechung ist Einigens auszusetzen:
Gab es einen Leerstand, so ist dieser zu berücksichtigen, und zwar allein auf Vermieterseite.
Die Gesamtkosten sind offenbar (bei der Höhe) für ein Jahr, werden aber nur für vier Monate abgerechnet.
Sie können offenbar keinerlei Unterlagen einsehen.
Der gesamte Verteilerschlüssel ist nicht nachvollziehbar, da Sie natürlich nur die Kosten für Ihren Anteil zahlen müssen.
Daher ist die Rechnung wahrscheinlich fehlerhaft, bisher noch gar nicht fällig und sollte von Ihnen nicht gezahlt werden.
Hier kann man Ihnen nur dringend raten, einen Rechtsanwalt mit der notwendigen individuellen Beratung zu beauftragen, da Abrechnung, Mietvertrag und Abrechnungsunterlagen eingesehen werden müssen, was hier nicht notwendig ist. Selbstverständlich kann dieses über unser Büro erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle