14. Oktober 2007
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22:29
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich ist es auch bei einem Vater, der nicht den Idealen entspricht zu begrüßen, wenn er sich bemüht Kontakt zu seinem Kind aufzubauen. Da die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht innehat, kann Sie im Hinblick auf das Kindeswohl (und nur das ist entscheidend) den Umgang des Kindes bestimmen. Auch ist es möglich den Umgang mit entsprechenden (Sicherungs)Maßnahmen zu regeln (Besuche nur im Beisein, Unterstützung durch das Jugendamt wegen und bei den Besuchen, etc.). Ist der Umgang für das Kindeswohl gefährdend, so kann dieser natürlich unterbunden werden.
Der Name kann auch im Hinblick auf das Kindeswohl durchaus geändert werden. Dies bedarf allerdings einer guten Begründung. Nach wie vor ist der Namenswechsel die Ausnahme als die Regel.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
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Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -