27. Dezember 2023
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18:26
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es richtig, dass der neue Eigentümer für Nachzahlungen verantwortlich ist, die nach der Eigentumsumschreibung beschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Nachzahlungen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der neue Eigentümer noch gar kein Eigentümer war.
Die Klausel in Ihrem Kaufvertrag besagt, dass Sie als Verkäufer nur für Zahlungen verantwortlich sind, die den Zeitraum bis zum Besitzübergang umfassen. Das bedeutet, dass Sie für alle Kosten aufkommen müssen, die bis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs entstanden sind. Rückzahlungen für diesen Zeitraum stehen Ihnen zu.
Wenn der Besitzübergang im März 2023 stattgefunden hat und die Nachzahlung sich auf das Jahr 2022 bezieht, dann wären Sie nach dieser Klausel für diese Nachzahlung verantwortlich, da sie den Zeitraum bis zum Besitzübergang umfasst.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen
Mit freundlichen Grüßen