Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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da derzeit keine konkrete Gefährdung für die Tochter vorliegt, werden Sie die Entscheidung über den Eilantrag abwarten müssen.
Mir ist schon bewusst, dass für Sie diese Antwort nicht befriedigend ist. Aber ich kann Ihnen auch keine Hoffnungen machen, die sich dann nicht erfüllen werden.
Die Tochter kann nur dann von der Mutter getrennt und in Obhut genommen werden, wernn für die Tochter eine konkrete Gefährungslage besteht und das ist leider nach Ihrer Darstellung nicht der Fall.
Nach Ihrer Darstellung ist keine Vernachlässigung der Tochter erkennbar, die die Gesundheit dieser gefährdet.
Dass die Tochter vermutlich unter der Trennung von Ihnen leidet, reicht leider allein nicht aus um ein sofortiges Eingreifen zu rechtfertigen.
Sie können aber versuchen, beim Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erreichen. Das Gericht kann dieses Vorgehen wählen, wenn das Kindeswohl stark beeinträchtigt wird. Das wird hier der Fall sein, da die Tochter unter der Trennung leiden wird.
Aber auch das allein reicht nicht.
Es wird daher die Erkrankung der Mutter angeführt werden. Offenbar bedindet sich die Mutter in der irrigen Annahme, die Mutter-Kind-Bindung würde beeinträchtigt werden. Da die Mutter bereits angedeutet hat, nach Spanien zu verziehen, muss eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Der angedrohte Kindesentzug ist unbedingt zu beachten und dieses muss dem Gericht auch verdeutlicht werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielen Dank für die ausfürhliche Antwort. Seit ganzen 3 Monaten, leben wir bereits die 50/50 Lösung. Dem Wohl unserer Tochter schadet das mit Sichherheit und es ist hier ganz klar die Bindungstoleranz der Mutter anzuzweifeln. Ich darf meine Tochter aktuell nicht einmal für eine Stunde besuchen kommen. Mein Sohn weint jeden Tag und ist bereits was Trennungen angeht stark traumatisiert. Hier wird bewusst das Herz von Kleinkindern gebrochen und verzeihen sie mir die Emotionen, aber ich habe mit den Status „Mutter" mit meinem Sohn mit Schweiss und Tränen verdient. Ich kann nicht fassen, dass ein Baby einer so Bindunsintoleranten Mutter so ausgesetzt werden kann, trotz schriftlicher Vereinbarung beim Jugendamt, ohne einen Grund der Gefährdung. Ich bin extrem verzweifelt und kann meinen beiden Kinder vor der Willkür der Mutter nicht schützen.
Gibt es noch irgendetwas, einen Hebel, eine Idee, irgendwas das ich tun könnte. Z.B. zu versichern, dass ich bis zur Gerichtsverhandlung auf die Übernachtungen verzichte, nur damit wir uns wenigestens wieder in die Arme nehmen können?
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider hat die schriftliche Vereinbarung vor dem Jugendamt nicht die rechtliche Bedeutung, dass die Vereinbarung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Das ist nur mit einer gerichtlichen Entscheidung möglich.
Ich kann Ihre derzeitige Situation nachvollziehen. Das Gefühl der Ohnmacht ist sehr belastend. Auch mit ansehen zu müssen, wie der Bruder leidet, ist schwer auszuhalten. Aber alleine die Bindungsintoleranz der Mutter rechtfertigt leider die Inobhutnahme der Tochter nicht.
Natürlich können Sie versuchen, die Mutter zumindest zu einem Umgang ohne Übernachtung zu bewegen. Das wäre eine Zwischenlösung bis zur Entscheidung des Gerichts. Aber auch dieses können Sie nicht zwangsweise durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle