Musterbrief Schadensersatz leisten

31. August 2005 16:08 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag

ich habe mit dem Auto einer Freundin einen Unfall verursacht, wodurch an dem Fahrzeug ein Totalschaden entstand. Da ich unter Alkoholeinfluss fuhr ist ein Schadensersatz durch die Versicherung ausgeschlossen. Da wir uns außergerichtlich einigen wollen liegt es jetzt bei mir für den entstandenen Schaden selbst aufzukommen. Der Restwert des Fahrzeugs betrug 4500 €, denn ich Ihr nun erstatten muss.

Dafür benötige ich einen Musterbrief der auf eine einwandfreie, schriftliche Rechtsform hinauslauft, so das spätere Komplikationen (event. Rechtsstreit) oder Nachforderungen ausgeschlossen sind.

Vielen Dank
31. August 2005 | 16:27

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten ein Schuldanerkenntnis erstellen, in dem Sie sich bereits erklären, für den entstandenen Schaden bis zu einer Höchstgrenze von XXX Eur aufzukommen. Eine Nachforderung wäre aber möglich.

Möglich wäre auch, einen Vertrag abzuschließen, wonach mit Zahlung von XXX EUR alle gegenseitigen Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, abgegolten sind. Das müssten dann Beide unterschreiben.

Sollten allerdings Ansprüche schon auf Dritte übergegangen sein, können Sie diese ohne Einbeziehung dieses Dritten nicht ausschließen. Das gilt auch für Fremdschäden und Schäden, die unvorhersehbar waren und sich erst im Nachhinein feststellen lassen.

Das, was Sie sich vorstellen (Ich zahle XXX Eur und bin dann VOLLSTÄNDIG aus der Haftung), ist es nach der derzeitigen Rechtsprechung nahezu unmöglich.


Da dieses Forum nur eine erste Orientierung liefern (siehe Button "Hilfe") und nicht die Individualberatung ersetzen kann, kann ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes ein Musterbrief so nicht erstellt werden. Hierzu bedarf es dann vorab einer Besprechung durch einen Kollegn vor Ort, wozu ich nur raten kann, wenn Sie ernsthafte Befürchtungen nicht gerechtfertiger Nachforderungen haben. Sind unberechtigte Nachforderungen nicht zu erwarten (Freundin!), dürfte es sich auch menschlich als selbstverständlich verstehen, dass der Schaden der Freundin von Ihnen vollständig ersetzt wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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