Muss mein geschiedener Mann trotzdem noch Kindesunterhalt bezahlen, wenn an seine Stelle der Stiefva

| 20. Mai 2005 17:20 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ich habe aus erster Ehe 2 Kinder und habe vor ein paar Tagen geheiratet.Mit meinem jetzigen Mann habe ich noch ein gemeinsames Kind.Alle 3 Kinder leben bei uns.Ich habe für die ersten 2 Kinder Barunterhalt von meinem geschiedenen Mann erhalten.Durch die Heirat übernimmt ja nun mein neuer Mann die Aufgabe der Unterhaltspflicht für alle 3 Kinder(Unterkunft,Essen usw.).
Nun meine Frage:Muß mein geschiedener Mann trotzdem noch Unterhalt bezahlen wenn an seine Stelle der Stiefvater tritt?(Habe gehört das es da neue Regelungen gibt)?Oder kann auf den Unterhalt von ihm jetzt verzichtet werden?
20. Mai 2005 | 17:37

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

mit der Heirat tritt nicht der Stiefvater an die Stelle des leiblichen Vaters. Der Vater Ihrer Kinder bleibt unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach seinem Einkommen und dem Alter Ihrer beiden Kinder. D.h. er muss seinen Unterhaltspflichten weiterhin nachkommen. Denn der Unterhalt soll Ihren Kindern zu Gute kommen, der leibliche Vater kann sich nicht seinen Pflichten durch Ihre Wiederheirat entziehen. In der Regel wird er für die Kinder bis zum Ausbildungsende zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

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