Muss man einen Termin mit einem Handwerker alternativlos akzeptieren?
25. Januar 2025 09:52
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Preis:
53,00 €
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
11:29
Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus zur Miete. Der Vermieter des Hauses lebt im Ausland und möchte das Haus verkaufen.
Am 21.01 bemerkte der Makler bei einer Hausbesichtigung, dass in der Wohnung unter uns etwas Wasser aus einer Stelle in der Wand austrat, die bereits aufgestemmt war. Er benachrichtigte den Vermieter. Die betreffende Wohnung ist derzeit unbewohnt. Am 22.01. erhielt ich einen Anruf von einer Sanitärfirma, an die der Vermieter meine Telefonnummer weitergegeben hatte. Man sagte mir, dass es einen Wasserrohrbuch gäbe. Meine Partnerin verließ daraufhin unverzüglich ihre Arbeitsstätte um dem Handwerker Zutritt zu unserer Wohnung zu verschaffen.
Der Schaden befindet sich unterhalb unseres Gäste WCs. Der Handwerker stemmte Teile des Bodens und der Wand auf, nahm die WC Anlage außer Betrieb und drehte den Wasserzufluss zum WC ab. Die Frage ob an diesem Tag noch mehr gemacht werden muss verneinte er, da ja nun nichts mehr tropfte. Am 24.01. schrieb uns der Vermieter per Whatsapp dass er für den 30.01. mit der Sanitärfirma einen ganztägigen Termin vereinbart hätte, bei dem die Firma natürlich auch Zugang zu unserer Wohnung benötigt. Auf den Einwand dass wir erst ab 15 Uhr zu Hause sein können entgegnete er, dass wir den Termin so akzeptieren müssen da es sich um einen Notfall handelt und dass sein Vater dann die Arbeiten in unserer Wohnung beaufsichtigen wird. Ich hatte vorher schon mit der Sanitärfirma telefoniert, hatte aber leider nicht gefragt ob es sich um einen Notfall handelt, sondern nur ob der Termin denn wirklich unbedingt am 30.01. stattfinden muss. Dies wurde verneint, es wäre lediglich der erste freie Termin.
Die Frage ist nun ob wir den Termin wirklich alternativlos hinnehmen müssen, in der darauffolgenden Woche gäbe es 2 Tage an denen ich mir für einen solchen Termin komplett frei nehmen könnte, und falls wir den Termin so hinnehmen müssen, ob wir dann die Anwesenheit des Vaters des Vermieters in unserer Wohnung ohne unser Beisein dulden müssen?
Guten Tag,
bei der Frage der Pflicht zur Akzeptanz muss natürlich berücksichtigt werden, dass es sich schon um die Folgereparatur eines Notfalles handelt. Wenn auch der weitere Zufluss des Wassers inzwischen gestoppt wurde, so besteht natürlich schon ein dringender Handlungsbedarf, um Feuchtigkeitsschäden entgegenzuwirken.
Die Ihnen auf Ihre Anfrage hin erteilte Auskunft seitens der Firma hat nicht berücksichtigt, dass es sich um einen Notfall handelt.
Dass Ihnen zwei Termin in der Folgewoche besser auskommen, spielt nur teilweise eine Rolle, denn es ist fraglich, ob an diesen Tagen auch die Firma freie Termine hat.
Ggf müssen Sie daher anderweitig für eine Anwesenheit einer Person in Ihrer Wohnung sorgen, damit die zügige Beseitigung des Schadens gewährleistet ist, und weitere Schäden am Eigentum des Vermieters verhindert werden.
Ich sehe Sie in diesem konkreten Fall schon in der Pflicht, den vorgegebenen Termin akzeptieren zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
25. Januar 2025 | 10:27
Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort. Und wie sieht es mit der Anwesenheit des Vaters des Vermieters während der Reparatur in unserer Wohnung aus? Müssen wir das auch akzeptieren oder können wir das Beisein des Vaters ablehnen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25. Januar 2025 | 11:29
Sie können ihm das Betreten Ihrer Wohnung untersagen.