22. November 2006
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13:57
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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der Anspruch des Maklers auf die Courtage entsteht dadurch, das es Aufgrund seiner Vermittlung zu einem Vertragsschluss kommt.
1.)
Wie Sie selbst sagen, hat der Makler Ihnen die Unterlagen im April 2006 zur Verfügung gestellt. Dies genügt idR als Maklerleistung.
2.)
Der Vertrag mit dem Eigentümer muss aber auch Aufgrund der Maklerleistung zustandekommen. Dabei genügt es, wenn die Maklerleistung mit ursächlich für den Vertragsschluss ist, sie muss es nicht allein oder hauptsächlich sein.
3.)
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Nachweisleistung des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags eine Vermutung dafür begründet, dass die Maklerleistung ursächlich für den Vertragsschluss war.
Von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang kann bei den von Ihnen genannten Zeitabläufen wohl ausgegangen werden.
D.h. Sie wären beweispflichtig für die Umstände, aus denen sich ausnahmnsweise der fehlende Zusammenhang aus Maklertätigkeit und Vertragsschluss ergibt.
4.)
Auf Grundlage Ihrer Schilderung kann man davon ausgehen, dass der erforderliche Zusammanhang nicht besteht und daher der Makler keinen Anspruch auf Courtage hat. Allerdings kann von hier nicht eingeschätzt werden inwieweit Ihnen dieser Nachweis gelingt.
Wünschen Sie eine weiterführende Vetretung, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehenden EMailadresse.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
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