Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Vermögen, dass ein Ehegatte aufgrund einer Erbschaft erhält fällt nicht in den Zugewinn und ist im Rahmen einer Scheidung der Ehe auch nicht zu berücksichtigen. Diese wirtschaftlich Folge schafft das Gesetz in der Form, dass während der Ehe ererbtes Vermögen dem Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten hinzugerechnet wird, § 1374 Abs. 2 BGB.
Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Vermögen, dass ein Ehegatte aufgrund einer Erbschaft erhält fällt nicht in den Zugewinn und ist im Rahmen einer Scheidung der Ehe auch nicht zu berücksichtigen. Diese wirtschaftlich Folge schafft das Gesetz in der Form, dass während der Ehe ererbtes Vermögen dem Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten hinzugerechnet wird, § 1374 Abs. 2 BGB.
Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg