21. Februar 2013
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22:12
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Ich sehe zunächst einmal kein berechtiges Interesse der Schule, Auskunft darüber zu erhalten, wohin Ihr Kind wechselt.
Dieses ist höchstens Sache des Schulamts, welches in die Schulwechsel einzubeziehen ist.
Denn allein dieses wäre meiner ersten Meinung nach dafür zuständig, etwaige Verwaltungsunterlagen anzufordern bzw. weiterzuleiten - von Schule zu Schule.
Ich würde daher der jetzigen Schule dieses nicht mitteilen und mich nur an die untere Schulaufsichtsbehörde, das Schulamt, halten.
Dahin sollten Sie sich auch wenden, wenn es noch Probleme mit der jetzigen Schule gibt.
2.
Dieses gilt insbesondere für die Zeugniserteilung.
Zeugnisse werden nach dem Gesetz (zwingend) erteilt, darauf besteht ein Anspruch, der auch einklagbar wäre. Die Schule hat daher grundsätzlich keinen Ermessensanspruch, was die Zeugniserteilung an sich anbelangt.
Ich sehe keinen Grund, warum hier das Zeugnis noch zurückgehalten werden muss.
Rügen Sie dieses ebenfalls bei der Schulaufsicht.
In aller letzter Konsequenz wäre eine Untätigkeitsklage denkbar, was auch angedroht werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg