28. September 2004
|
08:08
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie das Kind nicht adoptiert haben - und dies wohl auch nicht wollen - gibt es juristisch kaum Möglichkeiten. Hier gibt es nur psychologische Möglichkeiten.
Zwar können Sie Ihre Tochter wegen Beleidigungen und Verleumdungen anzeigen, doch wird diese Anzeige aufgrund des Alters des Kindes nur kaum Durchschlagskraft haben. Außerdem werden Sie damit u.U. auch die Frau gegen sich haben.
HIer liegt die Pflicht auch nicht bei Ihnen, sondern bei Ihrer Frau. Sie müssen sich aber folgendes Fragen:
Wollen Sie wirklich mit jemandem zusammenleben, der sich täglich tyrannisiert? Wollen Sie wirklich mit einer Frau zusammenleben, die kein Interesse hat, sich in diesem Fall für Sie (!) einzusetzen? Wenn Sie beides mit Nein beantworten, sind auch die Konsequenzen klar.
Für eine mögliche Scheidung benötigen Sie keine Einwilligung Ihrer Frau. Sie müssen zunächst ein Jahr getrennt leben und können dann den Scheidungsantrag einreichen. Sollte Ihre Frau dem Antrag widersprechen, so wird das GEricht feststellen, ob die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist. Dies wird es aber in der Regel auch feststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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