20. Oktober 2006
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09:05
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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nach Ihrer Darstellung sehe ich keinen Grund, mit dem die Personalleitung hier arbeitsrechliche Konsequenzen durchsetzen könnte.
Ihr Verhalten ist nach der Darstellung des Sachverhaltes nicht zu beanstanden, da die Schulung letztendlich durch Erweiterung des Fachwissens auch dem Unternehmen zugute kommt. Da die gesamte Abteilung anwesend war, ist und wäre ein Ausschluss Ihrer Person ohne das Vorliegen eines besonderen Grundes (den ich nicht erkennen kann) nicht nachvollziehbar.
Hier sollten Sie sich an den Betriebsrat wenden und dort eine Eingabe zu den Vorfällen machen.
Schildern Sie dabei den gesamten Sachverhalt und Ihre Sicht der Dinge.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
20. Oktober 2006 | 09:21
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
vielen Dank für Ihre Beantwortung.
Ich vergaß zu erwähnen, das ich mich bereits an den Betriebsrat gewendet habe. Der Betriebsrat ist allerdings ein zahnloser Tiger, von dem ich mir keine Hilfe erwarten kann, wie auch schon in der Vergangenheit. Habe ich selber Möglichkeiten mich gegen diese Art von Angriff zu wehren ?
Besten Dank im voraus für Ihre Antwort.
Herzliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. Oktober 2006 | 09:41
Sofern der Arbeitgeber eine Beschwerdestelle eingerichtet hat, können Sie sich dann an diese wenden.
Ansonsten sollten Sie dann schriftlich an den Vorstand direkt schreiben.