Mobbing durch Vorgesetzte

| 20. Oktober 2006 08:41 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


09:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
weil ich an einer fachlichen Schulung angeblich uneingeladen teilgenommen haben soll, wurden mir personalrechtliche Konsequenzen von der Abteilungsleitung und der Personalabteilung angedroht, weil ich Kosten in Höhe von 150 euro verursacht hätte. Ich bin im Einkauf Schmuck eines großen Unternehmens beschäftigt und diese Schulung betraf das Thema Schmuck. Die Schulungen (während der Arbeitszeit, ca. 3 Stunden, sie fand im Hause statt) sind wichtig um sich Fachwissen anzueignen. Das ich uneingeladen teilgenommen hätte, ist auch nicht richtig. Die gesamte Abteilung war zu dieser Schulung ebenfalls anwesend.
Ich habe ein Gespräch beim Vorstand versucht darüber zu führen, aber mir wurde gesagt, für sowas wäre keine Zeit.
Vor Monaten wurde mir allerdings gesagt, ich könne nicht befördert werden, weil ich an bestimmten Schmuckschulungen in der Vergangenheit nicht teilgenommen hätte.
Dieser Vorfall ist der letzte in einer Reihe unterschwelliger Angriffe, die ich seit Jahren aushalten muss. Meine erste Frage: Darf mir die Personlabteilung arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen ? Ich habe mich doch im Interesse der Firma und der Arbeit einer Schulung unterzogen habe, die 150 Euro pro Person gekostet hat. (Keinem meiner anderen Kollegen wurde ein derartiger Vorwurf gemacht)
Meine zweite Frage: Ich bitte um eine Empfehlung, wie ich mich generell zu diesem Angriff weiterverhalten soll.
Herzlichen dank

20. Oktober 2006 | 09:05

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,



nach Ihrer Darstellung sehe ich keinen Grund, mit dem die Personalleitung hier arbeitsrechliche Konsequenzen durchsetzen könnte.

Ihr Verhalten ist nach der Darstellung des Sachverhaltes nicht zu beanstanden, da die Schulung letztendlich durch Erweiterung des Fachwissens auch dem Unternehmen zugute kommt. Da die gesamte Abteilung anwesend war, ist und wäre ein Ausschluss Ihrer Person ohne das Vorliegen eines besonderen Grundes (den ich nicht erkennen kann) nicht nachvollziehbar.



Hier sollten Sie sich an den Betriebsrat wenden und dort eine Eingabe zu den Vorfällen machen.

Schildern Sie dabei den gesamten Sachverhalt und Ihre Sicht der Dinge.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 20. Oktober 2006 | 09:21

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Ich vergaß zu erwähnen, das ich mich bereits an den Betriebsrat gewendet habe. Der Betriebsrat ist allerdings ein zahnloser Tiger, von dem ich mir keine Hilfe erwarten kann, wie auch schon in der Vergangenheit. Habe ich selber Möglichkeiten mich gegen diese Art von Angriff zu wehren ?

Besten Dank im voraus für Ihre Antwort.
Herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2006 | 09:41

Sofern der Arbeitgeber eine Beschwerdestelle eingerichtet hat, können Sie sich dann an diese wenden.

Ansonsten sollten Sie dann schriftlich an den Vorstand direkt schreiben.

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