Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres geringen Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Lassen Sie mir bitte die Abmahnung per Fax oder Mail zukommen, damit Ihr Schreiben tatsächlich hierauf geprüft werden kann.
Grundsätzlich sollte man der Abmahnkanzlei so wenige Information wie möglich zukommen lassen. Auch der Kanzlei Sasse & Partner, von welcher wohl die Abmahnung stammt, sollte man es nicht so leicht machen Sie beide zu verklagen.
Einfacher wäre es nur eine Unterlassungserklärung abzugeben und zwar die von Ihrem Mitbewohner, welcher wohl der Anschlussinhaber ist, und keine weiteren Angaben zu machen, weder zum Passwort, denn das würde bedeuten, dass es vorher nicht sicher war, noch zu Ihnen, denn das könnte bedeuteten, dass Ihr Mitbewohner Sie hätte beaufsichtigen müssen.
Erst im Falle einer Klage sollte man dann mit weiteren Infos aus der Deckung kommen. Nur dann kann Ihr Mitbewohner geltend machen er sei es nicht gewesen und eventuell auf Sie verweisen. Je nach Konstellation ist dies aber nicht einmal notwendig und Sie beiden kommen kostengünstig aus der Sache heraus.
Alles andere wird die Kanzlei Sasse & Partner nicht davon abhalten Sie beide auf Schadensersatz zu verklagen.
Ansonsten schein Ihr Muster verwendbar zu sein. Nur den Brief würde ich weglassen und nur sagen: In der Sache überreiche ich nachfolgende Unterlassunsgerklärung.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres geringen Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Lassen Sie mir bitte die Abmahnung per Fax oder Mail zukommen, damit Ihr Schreiben tatsächlich hierauf geprüft werden kann.
Grundsätzlich sollte man der Abmahnkanzlei so wenige Information wie möglich zukommen lassen. Auch der Kanzlei Sasse & Partner, von welcher wohl die Abmahnung stammt, sollte man es nicht so leicht machen Sie beide zu verklagen.
Einfacher wäre es nur eine Unterlassungserklärung abzugeben und zwar die von Ihrem Mitbewohner, welcher wohl der Anschlussinhaber ist, und keine weiteren Angaben zu machen, weder zum Passwort, denn das würde bedeuten, dass es vorher nicht sicher war, noch zu Ihnen, denn das könnte bedeuteten, dass Ihr Mitbewohner Sie hätte beaufsichtigen müssen.
Erst im Falle einer Klage sollte man dann mit weiteren Infos aus der Deckung kommen. Nur dann kann Ihr Mitbewohner geltend machen er sei es nicht gewesen und eventuell auf Sie verweisen. Je nach Konstellation ist dies aber nicht einmal notwendig und Sie beiden kommen kostengünstig aus der Sache heraus.
Alles andere wird die Kanzlei Sasse & Partner nicht davon abhalten Sie beide auf Schadensersatz zu verklagen.
Ansonsten schein Ihr Muster verwendbar zu sein. Nur den Brief würde ich weglassen und nur sagen: In der Sache überreiche ich nachfolgende Unterlassunsgerklärung.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
7. Februar 2013 | 08:10
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe Ihnen soeben eine Email mit der Abmahnung geschickt. Die Frist von Sasse & Partner ist am 5.1. abgelaufen. Muss eine Unterlassungserklärung trotzdem angenommen werden sofern noch keine Klage eingereicht wurde?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. Februar 2013 | 10:36
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja eine Unterlassungserklärung kann zu jedem Zeitpunkt abgegeben werden und wird dann in der Regel auch angenommen.
Mit freundlicen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt