Missbrauch/Vergewaltigung/Verjährung

16. Juni 2015 19:49 |
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Strafrecht


Beantwortet von


08:46
Hallo zusammen,

ich habe herausgefunden, dass eine Freundin mit 16 Jahren von zwei jungen Männern (damals 16 und 19 Jahre alt) vergewaltigt wurde. Sie war bewusstlos und hat nichts davon mitbekommen, hat es jedoch später erfahren.

Das war vor 6 Jahren. Kann hier noch eine Anzeige erstattet werden? Wie ist hier die Verjährungsfrist?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
16. Juni 2015 | 20:16

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung gem. § 177 StGB: Die Verjährungszeit beträgt 20 Jahre, wobei die Verjährung erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt.


2.

Folglich kann Anzeige erstattet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 16. Juni 2015 | 22:42

Vielen Dank!
"(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird."

liegt somit eine Mindeststrafe von 2 Jahren vor, da es schließlich zwei waren und es dann gemeinschaftlich ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juni 2015 | 08:46

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das, wie Sie es zitieren, zutreffend.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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