Mir wurden kranke Tiere verkauft, wie komme ich zu meinem Recht? Vertretung erwünscht
7. April 2006 12:30
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Preis:
30€
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
17:43
Zusammenfassung
Kann der Käufer eines kranken Tieres, das kurz nach dem Kauf stirbt, Schadensersatz und Rückzahlung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen?
Ja, der Käufer hat Gewährleistungsansprüche. Er kann Rücktritt und Schadensersatz geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass der Mangel (in diesem Fall die Krankheit) bereits bei Übergabe des Tieres vorlag. Der Käufer sollte den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, die Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz für die entstandenen Tierarztkosten verlangen. Wenn der Verkäufer nicht reagiert, kann der Käufer einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten der Verkäufer als Verzugsschaden tragen muss.
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
November 2005 habe ich in einer Reptilienfachzeitschrift, ein Inserat gefunden, in dem ein pärchen dkl. Tigerpythons (Riesenschlange) angeboten wurde. Ich setzte mich mit dem Inserenten in verbindung und wir wurden uns auch schnell einig. Wir vereinbarten einen Termin zur Abholung und führen hin.
Ende November haben wir die Tiere in geholt, bezahlt und es wurde auch ein Kaufvertrag unterzeichnet (der Verkäufer schloß Garantie und Gewährleistungen nicht!!! aus).
Etwas 2 Wochen später stellten wir erste Krankheitssymtome bei dem weiblichen Tier fest.Darauf hin riefen wir den Vorbeitzer/Verkäufer an, erreichten Ihn jedoch nicht persönlich und hinterließen daher eine Nachricht auf der Mailbox. Der Verkäufer meldete sich jedoch nicht zurück.
Wir beobachteten das Tier darauf hin genau und mußten wegen verschlechterung des Zustandes, eine Woche später zum Tierarzt.
Dort wurde festgestellt das sich eine Handball große Kotansammlung(um die sich bereits eine eigene Haut gebildet hatte) und verfaulte Eier im Körper des Tieres befanden.
Das Tier würde darauf hin Notoperiert, schaffte es aber auf grund der schwere der Erkrankung leider nicht und verstarb am 24.12.05 (laut Tierärztlichem Atest mußte die Kotansammlung sowie die Eier schon längere Zeit im Körper des Tieres gewesen sein, mindest 6 Monate)
Nach dem tot des Tieres versuchten wir erneut den Verkäufer zu kontaktieren und erreichten Ihn diesmal auch.
Er stritt ab eine Nachricht auf seiner Mailbox gehabt zu haben und auch das, das Tier krank war will er nicht gewußt haben.
Wir schilderten Ihm, was unser Tierarzt diagnostiziert hatte, worauf er entrüstet meinte das dies ja nicht sein könnte, sie wäre schließlich zuletzt Dezember 2004 verpaart wurden.(die Kotansammlung und Eier müßte demzufolge fast 1 Jahr im Körper des Tieres gewesen sein, und dies will er nicht bemerkt haben(obwohl das Tier nicht mehr Koten konnte))
Er bot uns an, uns den Kaufpreis für das Tier zu erstatten, was wir jedoch ablehnten, da uns inzwischen erhebliche Tierarzt kosten entstanden waren.
Wir sendeten Ihm später das Atest(mit Fotos die der Tierarzt gemacht hatte)unseres Tierarztes, worauf er sich eine Anwalt suchte, welcher uns schrieb, das der Verkäufer das Tier nicht als seines wieder erkennen würde.
Dazu sein gesagt, das Tier wurde nach seinem Tot konserviert und am Tag des Kaufes, gab es 3 Zeugen, die ebend die gekauften Tiere mit desen besonderem Merkmal(vom Vorbeitzer wurden wir auf ein Kreuz auf dem hinterleib des weiblichen Tieres aufmerksam gemacht) gesehen haben. Die echtheit läßt sich also nachweisen.(die Zeugen haben die gakauften Tiere noch am Kauftag, abends bei uns zuhause gesehen/besichtigt)
Darauf hin haben wir dem Anwalt eine Rückantwort geschrieben, in der wir mitteilten, das wir das Tier konserviert haben, und er es jeder Zeit sehen könnte. Leider kam auf dieses Schreiben bisher keine Antwort. Wir haben jedoch gestern mit dem Anwalt telefoniert und dieser meinte das es an seinem Klienten liegt, das er sich bisher nicht wieder gemeldet hätte.(seit unserem Antwortschreiben, welches der Anwalt ihm zukommen ließ) Der Verkäufer muß das schreiben erhalten haben,da er uns am 02.03.06 angerief,und uns nochmals den Kaufpreis angeboten. Wir lehnten erneut ab, worauf er meinte wir wüßte wohl nicht auf was wir uns da einlassen. Darauf hin was Gespräch beendet. Sein Anwalt erführ im übrigen durch uns von dem Telefonat und war wenig begeistert darüber.
Wir haben dem Anwalt nun letztmalig 7 Tage zeit gegeben sich zu unserem Antwortschreiben zu äußern.
Nach dem Tot des weiblichen Tieres haben wir vorsorglich auch das männliche Tier untersuchen lassen, und es wurde eine schwere Erkrankung festgestellt, die ebendfalls auf den Vorbesitzer/Verkäufer zurück zu führen ist. (Atest vom Tierarzt liegt vor). Dadurch sind uns noch weitere Kosten entstanden!
Das männliche Tier wird noch immer behandelt und es ist nicht sicher ob er die Krankheit übersteht.
Unsere Frage ist nun,wie stehen die Aussichten einen Prozeß zu gewinnen?
Steht uns auch witere Schadensersatz zu? (die Tiere hätten erfolgreich Nachzuchten haben können, welche wir Verkaufen wollten. Es wäre also möglich gewesen mit den Tieren zu Züchten))
Muß der Verkäufer alle entstanden kosten tragen?(Tierarzt, Kaufpreis,Anwalt etc.)
Mussen wir dem Verkäufer nachweisen das es sich um die gekauften Tiere handelt, oder muß er uns das gegenteil beweisen? (wenn man in einer Zoohandlung ein schwarzes Meerschwein kauft und nach ein paar Tagen feststellt das es krank ist und zum Zooladen zurück geht, kann der Verkäufer ja auch behaupten es wäre nicht das gekaufte schwarze Meerschein, obwohl es so ist)
Von einer befreundeten Anwaltsgehilfin haben wir folgende hinweise bekommen.
§§459,460 BGB (Wandlung des Kaufvertrages),
§ 462 BGB
§ 488 BGB
Vetretung durch einen Anwalt ist auf jeden Fall erwünscht.
Mfg