Minijob / Haushaltsscheckverfahren

18. September 2011 16:48 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Bin ich als Arbeitgeber an besonderen Kündigungszeiten gebunden, weil die Arbeitnehmer eine Schwerbeschädigung hat.
Fall: Ich möchte eine Dame einstellen auf Basis eines Minijobes /Haushaltscheckverfahren (Putzhilfe). Sie hat einen Schwerbehindertenausweis.Laut ihrer Aussage darf sie jede Tätigkeit machen außer z.B. Regaleinräumen.
Jetzt habe ich aber bedenken, ob ich trotz eines Vertrages doch auf besondere Dinge achten müsste?

MfG
18. September 2011 | 17:40

Antwort

von


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33609 Bielefeld
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gelten auch für einen sog. Minijob die arbeitsrechtlichen Schutz- und Kündigungsvorschriften.

Wegen der vorliegenden Schwerbehinderung der vorgesehenen Mitarbeiterin bedarf es zu einer Kündigung der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, vgl. § 85 SGB IX.

Ferner muss die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen betragen, vgl. § 86 SGB IX.

Diese Besonderheiten sollten Sie bei der Entscheidung der Frage der Einstellung berücksichtigen.


Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.


Mit freundlichen Grüßen




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