Mietwagen Betrug auf Mallorca.

7. August 2009 20:20 |
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Strafrecht


Hallo es geht um folgendes,

ich war in Mallorca im Urlaub und habe mir dort vor Ort einen Wagen für 2 Tage angemietet.

Das Fahrzeug wurde Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 550€.

Vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs erstellte ich ein Video, da das Fahrzeug diverse Schrammen, Macken und Beulen hatte.

Der Wagen wurde von mir in genau dem Zustand zurückgebracht in welchem ich ihn erhielt.

Als ich dann zu Hause war, musste ich feststellen, dass meine Kreditkarte mit 203€ belastet wurde.

Ich erhielt Fotos von der angeblich durch mich verursachten Beschädigung, zusammen mit einer kurzen Stellungnahme in welcher wörtlich stand:“The car hadn’t damages when we delivered to the customer“.

Mein Video beweist eindeutig das Gegenteil.

Ich unternahm letzte Woche einen Versuch das ganze aussergerichtlich zu klären, indem ich ihm den Sachverhalt schilderte und ein Teil des Beweismaterials als Anlage per email zukommen ließ.

Selbstverständlich kam keine Antwort von diesem Betrüger.

Meine Fragen nun:

Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
Wichtig wäre eben für mich, dass ich mein Geld zurück bekomme und dass er meine Anwaltskosten bezahlen muss.

Zu was für einem Anwalt ( Fachrichtung) begebe ich mich am besten?

Wie lautet die Anklage? Betrug + Verleumdung?

Was klage ich dann ein die 203€oder mehr?

Vielen Dank!!!
Guten Abend!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um Ihre Forderung durchzusetzen, sollten Sie sich am besten zu einem spanischen Anwalt begeben, denn Ihre Forderung muss vor einem spanischen Gericht durchgesetzt werden.

Denkbar wäre zwar, dass Sie hier in Deutschland Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Jedoch ist sehr fraglich, ob die deutsche Staatsanwaltschaft erfolgreich in Spanien Ermittlungen aufnehmen würde. Ihr Geld erhalten Sie hierdurch jedenfalls nicht zurück.

Einen höheren Erstattungsanspruch als die 203 EUR kann ich aus Ihren Schilderungen nicht entnehmen. Selbstverständlich kommen hier noch Ihre verauslagten Anwalts- und Gerichtskosten hinzu.

Eine gerichtliche Geltendmachung ist nur sinnvoll, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Eine grenzüberschreitender Rechtsstreit kann schnell mehrere Tausend Euro kosten, welche Sie verauslagen müssten.

Sie sollten zunächst Kontakt mit Ihrem Kreditkartenunternehmen aufnehmen und versuchen, den Betrag unter Hinweis auf den Betrug zurückbuchen zu lassen. Es wäre dann Sache des Mietwagenunternehmens, die Forderung bei Ihnen geltend zu machen, was aufgrund der Ihnen vorliegenden Beweise schwierig sein wird.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

www.anwalt-naumburg.de
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