Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
In der Tat kann ich hier keinen Betrug erkennen. Denn dafür müssten Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt haben, der wiederum zu einer Vermögensverfügung und einem Vermögensschaden geführt haben müsste - das kann ich hier nicht erkennen.
So wie Sie schildern, hatten Sie das Geld von Ihrem Anwalt erwartet, und es stand Ihnen zu. Ob die Summe von der Höhe her plausibel war, dazu schrieben Sie nichts. Ich gehe einmal davon aus, dass sie nicht erkennen konnten, dass Ihnen der Scheck nicht zusteht.
Haben Sie denn bei der Polizei eine Aussage getätigt? Hat man Ihnen rechtliches Gehör gewährt? Dann hätte man den Sachverhalt ja eigentlich erkennen müssen, sodass die Anklage gar keinen Bestand gehabt hätte.
Sie sollten sich hier schnellstmöglich einen eigenen Rechtsanwalt suchen, und als Pflichtverteidiger bestellen lassen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung, ich übernehme bundesweit Pflichtverteidigungen. Dann muss Akteneinsicht beantragt werden, ggf. eine schriftliche Stellungnahme verfasst werden. Sollte das Mandat mit dem "alten" Rechtsanwalt noch bestehen, darf er als Zeuge gar keine Aussage machen, dann würde er gegen seine Schweigepflicht verstoßen, es sei denn, Sie entbinden ihn davon. Davon rate ich aber erst einmal ab.
Zudem sollten Sie für sich Beweise sichern, also den Schriftverkehr mit dem RA, Emails etc.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
E-Mail:
Die Summe war identisch mit der zuvor eingegangenen Überweisung (+/- 3000,-€), aber dies war nicht ungewöhnlich da eine Abfindung von 2500 € sowie Weiterbeschäftigung mit Lohnzahlung (auch Rückwirkend) bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung vereinbart wurde.
sämtlicher Email Verkehr sowie Verbindungsnachweise (Telefonate) wurden gesichert.
Meine Nachfrage besteht darin, ist das gesamte rechtens?
Ich meine, ich wurde weder Polizeilich noch durch die STA befragt die Ladung zum Termin erhielt ich 6 Werktage vor dem Termin (gegen Zustellungsurkunde) beim Termin wurde (aufgrund meiner Einlassung zu meinen Persönlichen Verhältnissen) festgestellt dass ich zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung stand.
somit lag die Strafzumessung über 1 Jahr, worauf der Amtsrichter einen Pflichtverteidiger beiordnen wollte.
Ich werde mich bzgl. einer eventuellen Verteidigung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Guten Morgen,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage, wie folgt:
Das Vorgehen ist absolut unüblich. Man hätte Ihnen im Vorfeld der Anklage rechtliches Gehör gewähren müssen. Dann hätte man a) den Sachverhalt aufklären können und b) mitbekommen, dass Sie ohne Pflichtverteidiger hier gar nicht angeklagt werden dürfen.
Wenn Ihnen die Zahlung der 3000 € nicht zweifelhaft vorkommen mussten, dann ist ein Betrug nicht gegeben. Zumal das Geld von einem Anwalt kam, bei dem man davon ausgehen darf, dass er weiß, was er tut.
Wie gesagt, bei Bedarf melden Sie sich gerne, damit Sie nicht auf den Pflichtverteidiger des Gerichts angewiesen sind.
Beste Grüße,
Rechtsanwältin Müller