1. April 2010
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09:37
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Lukas
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Die Forderung von Schadensersatz bei Abbruch von Vertragsverhandlungen ist grundsätzlich möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite den Eindruck erweckt, der Vertrag werde sicher zustande kommen und dann ohne ausreichenden Grund die Verhandlungen abbricht.
Wenn jedoch über eine Reihe von Vertragsänderungen noch gar keine endgültige Einigung erzielt worden ist und der Vertragspartner noch mit einem Scheitern rechnen musste, so kann nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes kein Schadensersatz gefordert werden.
Ein Mietvertrag muss jedoch im Übrigen nicht zwingend in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Ob vorliegend bereits ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist, kann nicht mit letzter Sicherheit beurteilt werden.
Dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt entnehme ich eher, dass bisher über wesentliche Punkte des Vertrages noch keine Einigung erzielt werden konnte.
Insofern dürfte noch kein Vertrag zustande gekommen sein und auch müsste der zukünftige Mieter nach Ihrer Schilderung noch mit einem Scheitern der Vertragsverhandlungen rechnen, so dass sich keine Schadensersatzansprüche ergeben würden.
Ich hoffe Ihnen mit dieser überschlägigen Einschätzung geholfen zu haben, gern können Sie die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.
Freundliche Grüße
Rechtsanwalt Christian Lukas