Mietvertrag wurde gekündigt und nicht akzeptiert

27. Juli 2015 15:25 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kündigung der Wohnung durch E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meinen Wohnungsmietvertrag per Email im April 2015 mit unterschriebenen Anhang gekündigt.
Die Vermieterin hat sich von mir auch schon einen Schlüssel für Besichtigungstermine geben lassen. Ich habe schon im Juni 2015 die Wohnung geräumt, weil die Vermieterin mir mitteilte, das der Flur neu renoviert wird und es dann schlecht wäre mit den Möbel umzuziehen. Nun sagt Sie das Sie erst einen Nachmieter für den 01.Oktober 2015 hat und ich bis dahin noch Miete zahlen soll.
Hat die Vermeiterin recht?

Mit freundlichen Grüßen

27. Juli 2015 | 15:59

Antwort

von


(331)
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail: mf@frischhut-recht.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Vermieterin dürfte bedauerlicherweise Recht behalten. Grund hierfür ist, dass die von Ihnen ausgesprochene Kündigung unwirksam sein dürfte.

Gemäß § 568 Abs.1 BGB bedarf die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses der sog. Schriftform. § 126 BGB wiederum regelt, wann die Schriftform eingehalten ist. Danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden.

Auch wenn eine handschriftliche Unterschrift eingescannt und per E-Mail übersandt wird, enthält bereits das elektronisch vorhandene Dokument nicht mehr die Originalunterschrift. Diese findet sich allein auf dem unterschriebenen Papier wieder. Die Schriftform wird demnach also nur gewahrt, wenn dem Vermieter die Kündigung mit der handschriftlichen Originalunterschrift auch zugeht.

Folglich dürfte das Mietverhältnis noch ungekündigt sein. Aus diesem Grund schulden Sie auch weiterhin die monatliche Miete und zwar auch über den Oktober hinaus, wenn Sie das Mietverhältnis nicht bis spätestens am 03.08.2015 (wirksam) zum 31.10.2015 kündigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall anwaltliche Unterstützung benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung, da meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mikio Frischhut

ANTWORT VON

(331)

Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail: mf@frischhut-recht.de
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...