Mietvertrag ungültig bei fehlender SCHUFA und Gehaltsnachweis?

26. November 2019 22:34 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


09:13
Ich habe zum 1.12.2019 meine Wohnung an ein nicht verheiratetes Pärchen vermietet. Mieter sind beide. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages lag von ihr noch keine SCHUFA-Auskunft vor. Er, selbständig, konnte mir keinen Gehaltsnachweise (Steuererklärung) geben, da seine Selbständigkeit noch kein Jahr geht. Mir wurde Einblick in sein Girokonto gewährt und ich habe ScreenShots - aus denen Zahlungseingänge ersichtlich sind - per Mail erhalten. Ich bin jedoch davon ausgegangen, das ein Gehaltsnachweis bei Selbständigen durch Vorlage der Steuererklärung oder durch eine Bestätigung durch den Steuerberater erfolgt.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, die die SCHUFA-Auskunft von ihr und ein Gehaltsnachweis von ihm mir bis Mietbeginn nachgereicht werden. Die Art des Gehaltsnachweises wurde nicht näher bezeichnet.

Da letzten Samstag bereits die Schlüsselübergabe erfolgte habe ich die fehlenden Unterlagen nun nochmal angemahnt. Konkret habe ich neben der SCHUFA von ihr nach einer Bestätigung seiner Einkünfte durch einen Steuerberater gefragt.
Daraufhin habe ich nun folgende Antwort erhalten:

".Als wir bei Ihnen zur Vertragsunterschrift waren sagten wir, dass Herr XXX weder Gehaltsnachweise noch eine Bestätigung durch eine Steuererklärung oder einen Steuerberater liefern kann, da Herr XXX die selbständige Tätigkeit noch kein ganzes Jahr macht. Vor Ort hat Herr XXX Ihnen Einblick auf sein Konto gewährt und Sie sagten, dass dies ihnen genügt.........
Ich habe den Antrag (SCHUFA) bereits vor Monaten gestellt und noch immer keine Rückmeldung. Dies ist für mich auch sehr ärgerlich. Ich konnte hier nun nicht mehr machen, als den Antrag nochmals zu stellen. Als Nachweis habe ich Ihnen die Bestellung auch als Screenshot angehangen. Falls Sie hier nicht länger warten können, habe ich dafür vollstes Verständnis, wenn Sie als Vermieter eine Schufa über mich beantragen wollen. Falls Sie hier eine Genehmigung von mir benötigen, dann kann ich Ihnen diese gerne erteilen."

Da auch schon die Kaution anders übergeben wurde als vereinbart (Überweisung auf Mietkonto statt verpfändetes Sparbuch) und ich bei der Wohnungsübergabe ein komisch Gefühl hatte würde ich nun gerne wissen, ob die fehlenden Unterlagen ausreichen um den Mietvertrag als ungültig zu erklären. Besten Dank für eine schnelle Rückmeldung.
26. November 2019 | 23:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Vertrag wird nicht dadurch unwirksam, dass Ihnen bei Vertragsschluss das noch nicht vorlag, zumal Sie trotzdem unterschrieben haben. Im Einzelnen:

Es wäre kein Problem gewesen, einen Vertragsschluss zu verhindern, man also auf den SCHUFA-Nachweis etc. hätte bestehen können, [u]vor[/u] der Vertragsunterzeichnung.

Wenn man dieses Risiko aber eingegangen ist, wird man leider damit leben müssen, wobei auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sehr schwer werden dürfte, zumal wenn die Miete gezahlt wird.

Im Übrigen ist man durch das außerordentliche Kündigungsrecht bei fortgesetzter Nichtzahlung der Miete hinreichend geschützt. Gleiches gilt hinsichtlich der Kaution als Sicherungsmittel.

Hinsichtlich der Kaution könnte man jedoch das verlangen, was vertraglich vereinbart wurde.

Vor diesem Hintergrund sehe ich aber momentan keine Möglichkeiten auf den ersten Blick, hier gegen den Vertragsschluss wirksam anzukommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 27. November 2019 | 21:11

Der Vertrag beginnt am 1.12.19 und im Mietvertrag wurde unter "sonstiges" folgende Vereinabrung getroffen:
"Die SCHUFA-Auskunft von Frau YY und die Gehaltsnachweise von Herrn XX werden BIS MIETBEGINN nachgereicht"

Wenn diese also nun nicht eingehen, kann ich wirklich gar nichts machen??
Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. November 2019 | 09:13

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen wie folgt:

Nein, leider nicht, aber dann, wenn Sie getäuscht werden und sich die mangelnde Solvenz der Mieter herausstellen sollte, was aber sich erst einmal ergeben müsste. In diesem Fall wäre etwas jedenfalls im nachhinein machbar.

Ich bedaure, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
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