Mietvertrag und Hundehaltung

7. April 2005 15:27 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Wir wohnen seit 8 jahren in einer wohung. im haus wohnen drei mietparteien, wovon von einer Dame eine katze gehalten wird.
unser vertrag läuft bis 08.2006 . eine hundehaltung wurde abgelehnt, trotzdem schaffen wir uns einen hund an.
wir haben zwei kinder....

Frage : Kann er den Hund verbieten ?
Frage : Wie kommen wir, wenn wir ausziehen wollen aus dem Vertrag raus.

MFG Stefan

7. April 2005 | 15:40

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst ist wichtig, was im Mietvertrag geregelt ist. Handelt es sich um einen Standartmietvertrg in dem jegliche Tierhaltung verboten ist, ist eine Klausel insgesamt unwirksam (BGH WM 93,109) und der Vermieter könnte den Hund nur dann verbieten, wenn konkrete Störungen nachgewiesen werden können.

Da schon ein Tier im Haus gehalten wird, darf der Vermieter auch bei anderslautenden Klausel seine Zustimmung nur verweigern, wenn gewichtige Gründe (lautes Kläffen, Kot im Vorgarten/Hausflur) vorhanden sind (LG Hamburg WM 98,378).

Ansonsten ist die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräichlich (LG Berlin WM 87, 312).


Aus einem Zeitmietvertrag aus alten Recht kurzfristig herauszukommen, ist sehr schwierig, ja fast unmöglich.

Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an, ob es sich um einen Zeitmietvertrag ohne oder mit Kündigungsschutz handelt. Diese Unterscheidung ist für die Wirksamkeit des Vertrages wichtig und kann ohne Vorlage des Vertrages in diesem Forum so nicht beantwortet werden.

Vielleicht sollten Sie mit Ihrem Vermieter, nachdem Sie ihm klar gemacht haben, dass Sie den Hund behalten, über die Möglichkeit eines vorzeitigen Aufhebungsvertrages unterhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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