17. Juli 2010
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22:43
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie haben leider keinen Anspruch darauf, den Vertrag offiziell zu übernehmen, da ein entsprechender Anspruch nur im Erbfalle existiert.
Sie können lediglich versuchen, mit dem Vermieter entsprechende Verhandlungen aufzunehmen, oder einen Untermietvertrag mit den Eltern abzuschließen.
Dadurch wären Ihre Eltern Mieter der Stadt und Sie wiederum Mieter Ihrer Eltern.
Ich rege an, die Möglichkeit eines Untermietvertrages zu prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.