Sehr geehrter Fragesteller,
bitte teilen Sie noch mit, wann Sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Schreiben Sie mir diese Information bitte an anwalt@ra-vasel.de! Ich werde meine Antwort sodann ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
vom 22.06.2023 bis 29.06.2023 steht Ihnen eine Mietminderung von 32 % zu (kein Warmwasser: 10 %, kein Keller: 5 %, kein Schlafzimmer: 12 %, kein Gartenhäuschen: 5 %).
Ab dem 30.06.2023 steht Ihnen eine Mietminderung von 96 % zu (kein Keller: 5 %, kaum nutzbares Schlafzimmer: 12 %, kein Gartenhäuschen: 5 %, Lärm durch Trocknungsgeräte: 80 %).
Beachten Sie bitte, dass sich die Minderung auf die Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) bezieht!
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Minderung für Juni 2023 tageweise berechnet werden muss (z. B. Bruttomiete pro Monat: 1.200,00 €, pro Tag: 1.200,00 € / 30 = 40,00 €, davon 32 %: 12,80 €, davon 96 %: 38,40 €, Sie könnten also für 8 Tage 12,80 € mindern und für einen Tag 38,40 €, insgesamt also 140,80 €)!
Die Stromkosten für die Trocknungsgeräte können Sie auch verlangen.
Reinigungstätigkeiten können Sie jedoch leider nicht verlangen. Sie hätten dazu zunächst erfolglos den Vermieter auffordern müssen.
Aufwendungen für die Auslagerung können Sie nur dann verlangen, wenn diese umgehend durchzuführen, notwendig war.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
bitte teilen Sie noch mit, wann Sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Schreiben Sie mir diese Information bitte an anwalt@ra-vasel.de! Ich werde meine Antwort sodann ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
1. August 2023 | 23:59
Sehr geehrter Fragesteller, vom 22.06.2023 bis 29.06.2023 steht Ihnen eine Mietminderung von 32 % zu (kein Warmwasser: 10 %, kein Keller: 5 %, kein Schlafzimmer: 12 %, kein Gartenhäuschen: 5 %).
Ab dem 30.06.2023 steht Ihnen eine Mietminderung von 96 % zu (kein Keller: 5 %, kaum nutzbares Schlafzimmer: 12 %, kein Gartenhäuschen: 5 %, Lärm durch Trocknungsgeräte: 80 %).
Beachten Sie bitte, dass sich die Minderung auf die Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) bezieht!
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Minderung für Juni 2023 tageweise berechnet werden muss (z. B. Bruttomiete pro Monat: 1.200,00 €, pro Tag: 1.200,00 € / 30 = 40,00 €, davon 32 %: 12,80 €, davon 96 %: 38,40 €, Sie könnten also für 8 Tage 12,80 € mindern und für einen Tag 38,40 €, insgesamt also 140,80 €)!
Die Stromkosten für die Trocknungsgeräte können Sie auch verlangen.
Reinigungstätigkeiten können Sie jedoch leider nicht verlangen. Sie hätten dazu zunächst erfolglos den Vermieter auffordern müssen.
Aufwendungen für die Auslagerung können Sie nur dann verlangen, wenn diese umgehend durchzuführen, notwendig war.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
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