Mietminderung Gewerbevermietung

| 2. Mai 2006 19:13 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Gewerberaum vor 4 Jahren angemietet und laut meinem Mietvertrag ist eine Toilette dabei. Diese wird von noch einem Betrieb genutzt was bisher auch kein Problem unter uns war.Kosten und Sauberkeit.Es wurde mir nun gekündigt und der neue Mieter hat schon jetzt einen Teil der freien Gewerberäume bezogen und benutz nun auch noch diese Toilette .Ich habe meiner Vermieterin mitgeteilt das ich die Toilette seit 15.03.06 wegen Unsauberkeit nicht mehr benutze,Sie hat mir eine finanzielle Beteiligung von Seiten des neuen Mieters angeboten ,aber nicht in welcher Höhe.Nun meine Fragen .Wie viele Personen bzw. Betriebe dürfen überhaupt eine gemeinsame Toilette benutzen?
Kann ich Mietminderung geltend machen und in welcher Höhe?
Meine Miete beträgt incl. Heizkostenvorauszahlung 925,00€ pro Monat.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann eine Toilette von beliebig vielen Gewerbetreibenden genutzt werden. Wenn es sich jedoch um Toiletten handelt, welche auch von Mitarbeitern der Gewerbetreibenden benutzt wird, ist § 6 ArbStättVO zu beachten, welcher besagt, dass Toilettenräume bereitzustellen sind und für Männer und Frauen getrennt vorhanden sein müssen. Die meisten Landesbauordnungen sehen das Erfordernis von "ausreichenden Toiletten" vor, was im Einzelfall anhand der nutzenden Personen zu ermitteln ist.

Grundsätzlich hat für die Sauberkeit einer Toilette der Mieter einzustehen, welcher sie benutzt, bzw. verschmutzt. Wenn eine Reinigung nicht gewährleistet wird, ist grundsätzlich eine Mietminderung zulässig. Der Umfang ist bei einem gewerblich genutzten Raum geringer anzusiedeln als im Wohnbereich. Ich würde eine Kürzung der Miete um ca. 10 - 15 Prozent für angemessen halten. Diese kann ab Zeitpunkt der Anzeige des Mangels geltend gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Pilgermann, Rechtsanwalt
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