Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Die Kündigung des Mietvertrags per Whatsapp ist unwirksam, da die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, dies gilt auch für den Mieter. Unschädlich ist, dass der Mietvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde, denn er wurde ja in Vollzug gesetzt. Damit stehen die Vertragskonditionen fest. Die 3 - monatige Kündigungsfrist folgt aus dem Gesetz, § 573 c BGB.
Die Küche muss der Mieter bezahlen, umso mehr, als er sie noch umgebaut hat. Se können den Betrag mit der Kaution verrechnen, die aber wahrscheinlich ja nicht ausreichen wird, denn es werden ja auch noch die weiteren Mieten fällig.
Stellen Sie ein Übergabeprotokoll zusammen, in dem Sie Mängel des Hauses festhalten. Es ist unschädlich, wenn der Mieter das nicht gegenzeichnet. Machen Sie auf jeden Fall auch jede Menge Fotos, wenn was nicht in Ordnung ist.
Nehmen Sie auf jeden Fall die Schlüssel an und versuchen Sie so schnell wie möglich einen Nachmieter zu finden, Sie sind zur Schadensminderung verpflichtet. Geben Sie dem Mieter für alle Fälle eine schriftliche Erklärung, dass die Kündigungsfrist noch läuft und dass Sie die Schlüssel nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch entgegen nehmen.
Es ist richtig, dass eine schriftliche Kündigung am 05.06.2019 zum 30.09.2019 wirksam wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Auskünften behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Die Kündigung des Mietvertrags per Whatsapp ist unwirksam, da die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, dies gilt auch für den Mieter. Unschädlich ist, dass der Mietvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde, denn er wurde ja in Vollzug gesetzt. Damit stehen die Vertragskonditionen fest. Die 3 - monatige Kündigungsfrist folgt aus dem Gesetz, § 573 c BGB.
Die Küche muss der Mieter bezahlen, umso mehr, als er sie noch umgebaut hat. Se können den Betrag mit der Kaution verrechnen, die aber wahrscheinlich ja nicht ausreichen wird, denn es werden ja auch noch die weiteren Mieten fällig.
Stellen Sie ein Übergabeprotokoll zusammen, in dem Sie Mängel des Hauses festhalten. Es ist unschädlich, wenn der Mieter das nicht gegenzeichnet. Machen Sie auf jeden Fall auch jede Menge Fotos, wenn was nicht in Ordnung ist.
Nehmen Sie auf jeden Fall die Schlüssel an und versuchen Sie so schnell wie möglich einen Nachmieter zu finden, Sie sind zur Schadensminderung verpflichtet. Geben Sie dem Mieter für alle Fälle eine schriftliche Erklärung, dass die Kündigungsfrist noch läuft und dass Sie die Schlüssel nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch entgegen nehmen.
Es ist richtig, dass eine schriftliche Kündigung am 05.06.2019 zum 30.09.2019 wirksam wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Auskünften behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin