3. April 2023
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21:45
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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hier werden Sie, dies sei vorab gesagt, wohl starke Nerven brauchen, denn es wird ohne konkrete Beweise (Zeugenaussagen o.ä.) für ein vertragswidriges Verhalten sehr schwierig werden, diesen Mieter los zu werden.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Menschen auf Maximaldurchzug stellen.
Das Rauchen darf der Vermieter nicht verbieten, deshalb ist dies schon einmal kein Kündigungsgrund.
Die Aufbewahrung von größeren Drogenmengen oder der Handel in der Wohnung würden allerdings eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Der bloße Geruch von Cannabis reicht nicht für irgendeinen Verdacht.
Auch die wiederholte Nichtduldung der Rauchmelderinstandsetzung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Dann muss allerdings dem Mieter konkret geschrieben worden sein, worum es geht und ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, Alternativtermine zu nennen.
Er selbst muss sich nicht bei den Unternehmen melden.
Sie sollten daher den Mieter auffordern, Ihnen binnen von 7 Tagen 1 oder max 3 verbindliche Termine innerhalb der nächsten 4 Wochen zu nennen, an denen eine Überprüfung und ggf. Instandsetzung erfolgen kann. Für den Fall einer erneuten Ergebnislosigkeit drohen Sie die fristlose Kündigung an.
Danach könnten Sie dann die Kündigung aussprechen.
Zudem könnten die Lärmbeschwerden hier herangezogen werden, wenn Sie hier konkrete belegbare Störungsdaten nebst Beschreibung und Uhrzeiten haben.
Sie können dies dann zusätzlich aufnehmen in Ihr (letztes) Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt