Mietaufhebungsvertrag 3 einfache Fragen

3. August 2022 10:14 |
Preis: 80,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich möchtemeine vermietete Immobilie Verkaufen.
Mit dem Käufer bin ich über kaufpreis und kaufzeitpunkt einig.
Der Käufer möchte die Immobilie nur kaufen, wenn der Mieter auszieht.

Diese Problem möchte ich mit einem Mietaufhebungsvertrag, gekoppelt mit einer gestaffelten Abfindung lösen lösen, dem die Mieter auch zustimmen würden.

Dazu aber zwei Fragen:
1.) Die Aktion findet in der Reihenfolge: Aufhebungsvertrag - Hausverkauf - / Auszug der Mieter und Fälligkeit der Abfindung.
Das bedeutet aber auch dass der Aufhebungsvertrag mit mir geschlossen wird, ABER danach geht ja der Mietvertrag auf den Käufer über.
Meine Sorge: ist dann der Aufhebungsvertrag angreifbar? Oder kann / soll / muss da eine Klausel rein die das regelt?

2.) Da es ja besonders dem Kaüfer am Herzen liegt die Immobilie beziehen zu können, habe ich mich mit diesen auf die Summen geeinigt (immerhin reden wir über 10 - 15 tsd), und darauf dass der Käufer die Abwicklung (und Zahlung) übernimmt.
Das wollen wir in einer extra Vertrag Küfer - Verkäufer festlegen. Geht das so?

3.) Der Mieter möchte in den Aufhebungsvertrag folgende Klausel einfügen:

7c.) Sollte der Nutzer der juristischen Person WOLF, JASMIN MARION HELGA die Zahlung der
Abfindung nicht bis spätestens 14 Tage nach Auszug erhalten haben, wird §8 Widerspruchsrecht des
Mieters in diesem Vertrag bezüglich der Mietsache Kapellenweg 1, 88239 Wangen im Allgäu
wieder wirksam, bzw. es entfällt die Vereinbarung kein Widerspruchsrecht zu haben, wenn durch
ausbleiben der Abfindungszahlung ein neues Mietverhältnis mit einem anderen Vermieter
verhindert wird, z.B. Mietverträge nicht abgeschlossen werden können, storniert werden, und
dadurch eine Obdachlosigkeit eintritt.

Kann es da Probleme geben? 14 Tage Frist scheint ja machbar.

3. August 2022 | 10:54

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


der Aufhebungsvertrag wird nach dem Verkauf nicht angreifbar, da der Erwerber in den kompletten vertrag - und damit auch Aufhebungsvertrag - eintritt. Der Aufhebungsvertrag gilt dann auch im Verhältnis Mieter - Käufer.

Sofern Restbedenken ggfs. ausgeräumt werden sollen, käme (eine ansich nicht notwendige) Ergänzung in Betracht, mit der der Käufer sein Einverständnis erklärt und die Vereinbarung dann mit unterzeichnet.

So werden dann alle Parteien beruhigt sein.


Die Idee mit dem Extra-Vertrag ist fatal:

Denn es ist eine Regelung die im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie steht und auch diese Nebenabrede ist dann im Notarvertrag aufzunehmen, da ansonsten die Nichtigkeit des Kaufvertrages über § 125 BGB vorliegen wird.

Daher sollte es auch im Notarvertrag unbedingt aufgenommen werden, zumal Sie dann auch die Zahlungsverpflichtung des Käufers damit absichern können.



In der Klausel (dritte Frage) sollte die Zahlungsfrist doch auf drei Wochen verlängert werden, da ja erst einmal der ordnungsgemäße Auszug zu überprüfen wäre.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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