Merfach in kurzer Zeit mit geringen mengen Cannabis erwischt.

16. Dezember 2011 14:53 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Ich bin vor 3 Jahren bei der einfuhr einer geringen menge Cannabis
1,8g netto erwischt worden. Verfahren wurde eingestellt.

Nun hatte ich in der letzten Zeit ein wenig Pech und wurde vor 2 Monaten wieder
bei der Einfuhr erwischt 1,8g netto. zu allem übel wurde ich dann in Berlin 4 Wochen später
wieder erwischt, wie ich 5g Cannabis im Auto hatte. Allerdings wurde mittels Schnelltest
nachgewiesen das ich nichts konsumiert hatte und durfte weiterfahren.

Ich bin nicht vorbestraft und bis auf die Geschichte vor 3 Jahren nie auffällig gewesen.

Nun stellt sich mir die Frage mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen
auch hinsichtlich meiner Fahrerlaubnis.
16. Dezember 2011 | 15:21

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrter Fragesteller,

der Besitz von Canabis rechtfertigt noch nicht die Überprüfung der Fahreignung (beispielsweise durch ein ärztliches Gutachten). Nur wenn weitere Hinweise ergeben, dass im Zusammenhang an der Teilnahme am Straßenverkehr Canabis konsumiert wird, kann eine Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden.

Entscheidend für eine Überprüfung der Fahreignung ist, ob der Betroffene zuverlässig zwischen Drogenkonsum und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. (BVerfG, NJW 2002, 2378).

Nach Ihrer Schilderung halte ich daher die Wahrscheinlichkeit für etwaige Konsequenzen bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis für gering.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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