16. Dezember 2011
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15:21
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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der Besitz von Canabis rechtfertigt noch nicht die Überprüfung der Fahreignung (beispielsweise durch ein ärztliches Gutachten). Nur wenn weitere Hinweise ergeben, dass im Zusammenhang an der Teilnahme am Straßenverkehr Canabis konsumiert wird, kann eine Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden.
Entscheidend für eine Überprüfung der Fahreignung ist, ob der Betroffene zuverlässig zwischen Drogenkonsum und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. (BVerfG, NJW 2002, 2378).
Nach Ihrer Schilderung halte ich daher die Wahrscheinlichkeit für etwaige Konsequenzen bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis für gering.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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