9. Oktober 2008
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16:08
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich Ihnen auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sollten das Gespräch am morgigen Tage keine Lösung bringen, so sollten Sie das Jugendamt einschalten. Man wird dann die Kindesmutter noch einmal anschreiben und versuchen eine Regelung zu treffen. Scheitert dies, so können Sie sich das Umgangsrecht per Gericht einräumen lassen, ggf. sogar mittels einer einstweiligen Anordnung.
Sollte das Umgangsrecht vorsätzlich vereitelt werden oder sollte das Wohl des Kindes in Gefahr sein, so können Sie auch einen Antrag auf Übertragung (ggf. sogar das alleinige) Sorgerechts stellen.
Ich empfehle Ihnen, bei Scheitern des Gespräches am morgigen Tage in jedem Fall einen Anwalt aufzusuchen und diesem die Angelegenheit zu übertragen. Sollten Sie nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, so können Sie auch Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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