Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
lassen Sie mich Ihnen zunächst die Angst davor nehmen, isn Gefängnis zu müssen. Das ist praktisch vollkommen ausgeschlossen.
Wegen der neuen Anzeige wird es jetzt natürlich zu einem neuen Strafverfahren kommen. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass es diesmal wieder mit einem Strafbescheid ausgeht, da Sie innerhalb kurzer Zeit wieder auffällig geworden sind.
Sollte dies aber wider Erwarten doch passieren, so erheben Sie hiergegen Widerspruch, damit die Sache ins normale Strafverfahren übergeht.
Dies aus dem einfachen Grund, damit Sie in der folgenden Gerichtsverhandlung Gelegenheit erhalten, sich gegen den unrichtigen Vorwurf des Diebstahls zu verteidigen, soweit es die nicht gestohlenen Spielsachen angeht.
Apropos verteidigen: Ich empfehle Ihnen, sich einen Strafverteidiger zu nehmen. Dieser weiß am besten, wie Sie sich nun weiter verhalten und wie Sisich einlassen sollten. Er kann Sie vor unbewussten Fehlern in Ihrer Verteidigung bewahren.
Was eine Verurteilung angeht, werden Sie höchstwahrscheinlich mit einer weiteren Geldstrafe zu rechnen haben, die aber natürlich höher ausfallen wird als die erste.
Abschließend kann ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass Sie sich hinsichtlich des berechtigten Tatvorwurfes geständig, kooperativ und reuig zeigen sollten. Das wird in Ihrem Strafmaß positive Berücksichtigung finden. Aber wohlgemerkt: Sie verteidigen sich auch gegen einen nicht berechtigten Vorwurf. Eine nicht unkritische Situation. Daher nochmals mein dringender Rat: Sofort zu einem Anwalt/Strafverteidiger!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
lassen Sie mich Ihnen zunächst die Angst davor nehmen, isn Gefängnis zu müssen. Das ist praktisch vollkommen ausgeschlossen.
Wegen der neuen Anzeige wird es jetzt natürlich zu einem neuen Strafverfahren kommen. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass es diesmal wieder mit einem Strafbescheid ausgeht, da Sie innerhalb kurzer Zeit wieder auffällig geworden sind.
Sollte dies aber wider Erwarten doch passieren, so erheben Sie hiergegen Widerspruch, damit die Sache ins normale Strafverfahren übergeht.
Dies aus dem einfachen Grund, damit Sie in der folgenden Gerichtsverhandlung Gelegenheit erhalten, sich gegen den unrichtigen Vorwurf des Diebstahls zu verteidigen, soweit es die nicht gestohlenen Spielsachen angeht.
Apropos verteidigen: Ich empfehle Ihnen, sich einen Strafverteidiger zu nehmen. Dieser weiß am besten, wie Sie sich nun weiter verhalten und wie Sisich einlassen sollten. Er kann Sie vor unbewussten Fehlern in Ihrer Verteidigung bewahren.
Was eine Verurteilung angeht, werden Sie höchstwahrscheinlich mit einer weiteren Geldstrafe zu rechnen haben, die aber natürlich höher ausfallen wird als die erste.
Abschließend kann ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass Sie sich hinsichtlich des berechtigten Tatvorwurfes geständig, kooperativ und reuig zeigen sollten. Das wird in Ihrem Strafmaß positive Berücksichtigung finden. Aber wohlgemerkt: Sie verteidigen sich auch gegen einen nicht berechtigten Vorwurf. Eine nicht unkritische Situation. Daher nochmals mein dringender Rat: Sofort zu einem Anwalt/Strafverteidiger!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt