Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Codec wie avchd genießt urheberrechtlichen Schutz, in einigen Ländern zusätzlich auch patentrechtlichen Schutz. Die Veröffentlichung von Videos, die mit diesem Codec verschlüsselt sind, stellt daher eine Verwertungshandlung im Sinne der §§ 15 ff. UrhG dar, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers nicht zulässig ist.
Entsprechend wird für eine solche Nutzung eine Lizenz benötigt. Für private Anwendungen ist diese Lizenz meist kostenlos und bereits im Kauf des Gerätes enthalten bzw. mit der Lizenzzahlung des Herstellers des Gerätes an den Rechteinhaber abgegolten. Dies gilt aber laut der Lizenzbedingungen nicht für kommerzielle Nutzung, auch wenn hierzu widersprüchliche Aussagen auch von offizieller Seite gemacht werden (vgl. z.B. http://www.videoaktiv.de/201001263441/news/zubehor/avchd-lizenzproblematik-antworten-von-panasonic-broadcast.html). Zudem lässt sich rechtlich darüber streiten, ob solche Lizenzbeschränkungen insbesondere im Falle einer auch für Profis angebotenen Kamera überhaupt zulässig sind.
Auf der sicheren Seite sind Sie allerdings nur, wenn Sie eine offizielle Lizenzanfrage stellen (Kontaktformular finden Sie unter http://www.mpegla.com). Bei einer Nutzung unterhalb 100.000 Exemplaren fallen üblicherweise keine Lizenzgebühren an, denn das Gebührenmodell richtet sich eher an die "großen Fische" - daher ist auch gut denkbar, dass Ihnen hier eine kostenlose Lizenz erteilt wird. Alternativ kann auch überlegt werden, die Videos vor Veröffentlichung in ein freies Format umzuwandelt. Bei BluRay stellt sich dann aber ggf. das Problem, das nur bestimmte Codecs unterstützt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Herzlichen Dank, Herr Wilking,
damit haben Sie bereits einen guten Teil meiner Fragestellung ausführlich und zufriedenstellend beantwortet. Es bleibt lediglich offen, ob die Formate mov, mp2, mp4, wmv bzw. die Speichermedien BluRay / SD auch derartigen Lizenzauflagen unterliegen. Ich vermute, dass mov und wmv als freie Formate gelten, mp2 und 4 jedoch nicht.
Wenn Sie daruf noch ganz kurz eingehen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Vielen Dank für Ihre Nachfrage:
Ein Speichermedium selbst unterliegt grundsätzlich keinen Lizenzbeschränkungen, es kommt insoweit auf die darauf gespeicherten Inhalte an. Auf Blu-ray-Discs können verschiedene Codecs verwendet werden, z.B. auch der MPEG-2-Codec, bei dem mittlerweile nach meinem Wissen alle Patente abgelaufen sind.
MPEG-4 und der H.264-Codec werden ebenfalls über die MPEG-LA verwaltet, die Lizenzierung erfolgt unter den oben genannten Bedingungen.
Für mov und wmv habe ich keine vergleichbaren Lizenzbedingungen gefunden und auch keine Fälle oder Urteile, in denen eine kommerzielle Nutzung damit codierter Videos untersagt wurde. Als freie Formate würde ich sie aber nicht bezeichnen, hierunter fallen Codecs wie der VP9.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen