Markenschutz bei Videoaufnahmen

| 3. Februar 2006 01:44 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Hallo an die fleissigen Anwälte hier auf frag-einen-anwalt.de - aufgrund der Komplexität des Themas beschränke ich mich auf eine Kernfrage:

ich plane Aufnahmen mit einer Videokamera von Landtechnikmaschinen bei der Arbeit (Traktoren, Mähdrescher, etc.) für eine DVD, die anschließend auch verkauft werden soll. Selbstverständlich haben die Hersteller Markenanmeldungen für ihr Firmenlogo sowie die Maschinenbezeichnungen vorgenommen. Von daher nun mein Anliegen:

Inwieweit dürfte ich diese Landmaschinen ohne Rücksprache mit den Markeninhabern bei der Arbeit filmen? Es ist nicht geplant, eine bestimmte Marke hervorzuheben, sondern unterschiedlich Landmaschinen von unterschiedlichen Herstellern beim Bestellen von Feldern und der Ernte auf dem Video zu verewigen. Die Logos oder Marken sind eigentlich nur beim Vorbeifahren der Maschinen erkennbar, sollten meines Wissens nach also nur als Beiwerk gelten. Darf man die Maschinenbezeichnung (z.B. Big Bud) überhaupt auf dem DVD-Cover nennen?
Eingrenzung vom Fragesteller
3. Februar 2006 | 07:13
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:

Sie tragen vor, dass Sie bestimmte Landmaschinen für einen Film aufnehmen wollen und mit den Aufnahmen eine DVD erstellen wollen, um damit Geld zu verdienen. All dies wollen Sie ohne Kenntnis der Rechteinhaber durchführen!?

In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, sowohl von Mitbewerbern abgemahnt zu werden, weil Sie sich einen Vorteil dadurch verschafft haben, dass Sie ohne Lizenzierung der Rechte mit Marken, Produkten Geld machen.

Auf der anderen Seite drohen Ihnen Abmahnungen von den Rechteinhabern, aufgrund Urheber- oder Markenrechtsverletzungen. Daneben können Sie mit Schadensersatzklagen rechnen. Weitere Ansprüche hängen von den genauen Umständen Ihrer „Tat“ ab.
Sie sollten mit Ihrem Vorhaben und den vollständigen Unterlagen vorher Rechtsrat einholen, dieses Forum kann Ihnen nur die möglichen Gefahren aufzeigen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.

Nina Heussen
Rechtsanwältin

info@anwaeltin-heussen.de

Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130

www.anwaeltin-heussen.de
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