17. August 2023
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11:52
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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in der Tat ist basierend auf Ihrer Sachverhaltsschilderung davon auszugehen, dass der Gegner wenigsten für 3 Wohnungen die Provision schuldet. Wahrscheinlich aber sogar für alle 6, weil er vertragsbrüchig wird.
Am besten Sie setzen dem Gegner per Einwurfeinschreiben eine Zahlungsfrist auf den 31.08.2023 zwecks Zahlung der Gesamtsumme wegen bereits vermittelter 3 Interessenten sowie der rechtswidrigen Vereitelung weiterer Vermittlungen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist mandatieren Sie am besten Anwalt vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller
17. August 2023 | 13:54
Sehr geehrter Herr Seeger,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Die Provisionssumme beträgt 72.000,- € netto für 6 ETW's.
Die Provisionssumme beträgt 16.000,- € netto für das Grundstück mit Altbestand.
Muss ich die 16.000,- € von den 72.000,- € abziehen?
Oder handelt es sich um 2 Verträge?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. August 2023 | 14:24
Sehr geehrter Fragensteller,
ich sehe nicht, dass man beide Verträge alternativ miteinander kombinieren kann. Denn sie schließen sich ja denklogisch aus. Entweder man kann mit Altbestand verkaufen oder neu mit den 6 Wohnungen.
Ich rate Ihnen daher die Forderung auf 72.000 Euro zu beziffern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger