Maklercourtage fällig? - Wohnungen Gespräche vorab

| 14. Oktober 2011 09:20 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Wir wollten 2 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus kaufen. Darauf gab es erste Gespräche mit dem Eigentümer.
Jetzt hat der Eigentümer nachträglich einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, der uns die Exposees der Wohnungen zuschickte.
Inzwischen haben wir aber Interesse am ganzen Haus (4 Wohneinheiten und Garten).

Meine Frage ist, in wieweit der Makler überhaupt Anspruch auf die Courtage hat, da ja schon Gespräche vorab gelaufen sind und der Eigentümer (Ein Familienmitglied ist Mieter einer der Wohnungen) schon Verkaufsinteresse und Preisvorstellung genannt hatte.

Die uns übersandten Exposees wimmeln vor Fehlern (Doppelgarage vorhanden - ist nicht wahr, 4Zimmer Wohnung - stimmt auch nicht, etc... auch falsche m² Angaben.) Die Exposees betreffen auch nur die Wohnungen, da der Makler nicht den Auftrag hat, das ganze Haus zu verkaufen.

Wie verhalten wir uns jetzt?

14. Oktober 2011 | 09:37

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,



Sie teilen dem Makler mit, dass Ihnen das Objekt schon auf vorangegangenen Verhandlungen mit dem Verkäufer bekannt ist, so dass es an der erforderlichen Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss fehlt.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Bewertung des Fragestellers 14. Oktober 2011 | 11:51

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