14. Oktober 2011
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09:37
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sie teilen dem Makler mit, dass Ihnen das Objekt schon auf vorangegangenen Verhandlungen mit dem Verkäufer bekannt ist, so dass es an der erforderlichen Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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