Mahnung nicht erhalten

17. Dezember 2018 15:22 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

folgende Frage.
Meine Ex Frau hat mir Mahnungen von einem Schließfach meines Sohnes von 2016, 2017 und 2018 vorenthalten oder nicht bekommen. Die Rechnungen sind auf meinen Namen. Mein Sohn ist seit 2016 nicht mehr auf diese Schule. Der Vertrag läuft auf meinen Namen. 2016 habe ich ein neues Konto vorher gab es Bankeinzug.
jetzt hat mir meine Ex doch die Rechnung letzte Mahnung vor ca. 1 Woche gegeben. Darauf habe ich bei der Gesellschaft für die Schließfächer angerufen und gesagt das ich schon sei 8 Jahren dort nicht mehr wohne und ich keine Mahnung erhalten haben. Meine neue Adresse durchgegben mit der bitte um Zusendung aller relevanten
Rechnungen etc. ( PS: Die letzte Mahnung war von 2016, es ist noch eine RG von 2017 und 2018 da)
Da ich beruflich letzte Woche in Italien war habe ich dort mitgeteilt das ich danach die RG begleiche einschl. Mahngebühren (telefonisch) . Habe jetzt also am 11.12 alle Rechnungen bekommen zusätzlich aber noch ein Schreiben vom Anwalt mit Anwaltskosten. Ist das rechtens nachdem ich mich ja gemeldet habe.
ok die Gebühr ist jetzt "nur" 70 Euro. Mir gehts aber hier um Prinzip weil ich das nun echt als Abzocke empfinde.
17. Dezember 2018 | 15:47

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie sollten nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung zahlen:


Die Forderung hat mit Abzocke nichts zu tun, da bei solchen Verträgen bestimmte Zahlungsziele kalendermäßig vorgegeben sind, so dass man bei Nichteinhaltung dieser Fristen dann in Verzug gerät, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, was aus § 286 (2) BGB folgt.

Und zu den Verzugsfolgen gehören dann auch die Rechtsverfolgungskosten.


Daher besteht die Forderung zurecht; ggfs. werden Sie Regressansprüche gegen die Ex-Frau haben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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